Kultusministerin empfängt ausgezeichnete Alten- und Krankenpflegeschülerinnen
Hannover. Lena von Häfen und Katharina Krüger sind Niedersachsens beste Altenpflege-
bzw Krankenpflegeschülerinnen. Sie haben im Juni dieses Jahres
erfolgreich am Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege"
des Vereins zur Förderung pflegerischer Qualität in Berlin teilgenommen und
bei der Endausscheidung den jeweils vierten Platz belegt.
Die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat die beiden
Pflegeschülerinnen im Kultusministerium am (gestrigen) Dienstag empfangen und
ihnen den Dank der Landesregierung für ihre Teilnahme am Bundeswettbewerb
ausgesprochen: „Der Wettbewerb zeigt, die Pflegeausbildung in Niedersachsen kann
sich wirklich sehen lassen! Ich gratuliere zum erfolgreichen Vorentschied und
zum guten Abschneiden auf Bundesebene. Bei unserem Treffen konnte ich
feststellen: Lena von Häfen und Katharina Krüger sind zwei sehr kompetente und
engagierte junge Frauen, die ihre Ausbildung sehr bewusst gewählt haben. Sie
erfüllen ihre Aufgaben mit viel Kraft und fachlichem Wissen, aber auch mit einer
großen Portion Empathie für die Menschen, die sie pflegen. Zwei tolle Beispiele
für unsere ausgezeichnete Ausbildung und zwei gute Werbeträgerinnen für die
Altenpflege und die Krankenpflege. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir noch
mehr Jugendliche für diesen Beruf begeistern könnten."
Lena von Häfen, 22 Jahre alt, kommt aus Cuxhaven, besucht im zweiten
Ausbildungsjahr die Mebino-Berufsfachschule für Altenpflege Hannover und
absolviert ihre praktische Ausbildung im Dr. Wilkening Pflegeheim in Hannover.
Die 21-jährige Katharina Krüger war Schülerin der Gesundheits- und
Krankenpflegeschule des Herzogin Elisabeth Hospitals Braunschweig, dort
absolvierte sie auch ihre praktische Ausbildung, die inzwischen abgeschlossen
ist. Beide wurden von ihren Schulen für den Wettbewerb vorgeschlagen.
Der Bundeswettbewerb „Bester Schüler in der Alten- und Krankenpflege" wurde in
diesem Jahr zum fünften Mal vom Verein zur Förderung pflegerischer Qualität
veranstaltet. Eines der Hauptziele des Bundeswettbewerbs ist die Stärkung des
Ansehens des Pflegeberufs in der Gesellschaft und das Hervorheben der
anspruchsvollen Arbeit / der Ausbildung in der Pflege. In diesem Jahr hatten
sich Schulen mit mehr als 25.000 Schülern in der Altenpflege, Gesundheits- und
Krankenpflege und Säuglings- und Kinderkrankenpflege sowie aus Modellprojekten
der generalistischen Ausbildung am Bundeswettbewerb beteiligt. In die Endrunde
kamen 23 Bewerberinnen und Bewerber. Neben theoretischen Aufgaben mussten sie
sich auch einer praktischen Wettbewerbsprüfung stellen. Unter anderem waren
Einzelwettbewerbe in den Kategorien „Planung von Pflegeprozessen",
„Pflegepraxis" und „fachliches Kolloquium" zu absolvieren.
Anmerkung: Kenntnisse über "Zerstreutes Wohnen" können sich Lena von Häfen und Katharina Krüger beim Lesen meines Ratgebers aneignen. Sie müssen nur hier klicken.
Mittwoch, 29. Juli 2015
Dienstag, 14. Juli 2015
Niedersächsischer Landtag
Diskutiert über zerstreutes Wohnen
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
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