Diskutiert über zerstreutes Wohnen
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das
"Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher
Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den
Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten,
Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei
wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden
abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender
Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen
dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten
sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in
einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot
weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es
aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen
Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz,
das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der
Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit
schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese
Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin.
Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert
worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen
Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen
Wohnformen zu schaffen.
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