Dienstag, 14. Juli 2015

Niedersächsischer Landtag

Diskutiert über zerstreutes Wohnen

Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - be­schlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künf­tig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohn­formen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflege­bedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.

Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechts­sicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzent­wurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Be­reich der alternativen Wohnformen zu schaffen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen