Mittwoch, 29. August 2018

Tipp für Postboten

Sein Beruf bringt neue
Vorkommnisse mit sich.
Richtiges Verhalten bei zerstreut Wohnenden

In diesen Tagen sehen sich immer mehr Postbotinnen und Postboten (im folgenden Postboten genannt) Päckchen gegenüber, in denen der Ratgeber "Zerstreutes Wohnen" steckt. Das führt zu Vorkommnissen an Wohnungs- und Haustüren, die Postboten bisher gänzlich unbekannt gewesen sind.

Oft behaupten zerstreut wohnende Haus- und Wohnungstüröffner: "Das habe ich nicht bestellt."

Da Postboten nicht fürs Wiedermitnehmen, sondern fürs Zustellen bezahlt werden, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise: Öffnen Sie das Päckchen, nehmen Sie den Ratgeber heraus, schlagen Sie den Ratgeber auf und lesen Sie die ersten Seiten vor.

Niemand mehr wird von Ihnen Wiedermitnehmen verlangen, sondern Baldmitnocheinemratgeberwiederkommen. Weil immer öfter hier geklickt wird.

Sollten einige wenige zerstreut Bestellende gegen Sie Strafantrag wegen Verletzung des Postgeheimnisses stellen, wenden Sie sich bitte an den Autor des Ratgebers. Er kennt einen guten Anwalt.


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