Kein Schulgeld mehr
Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen)
Dienstag die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in
den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte
Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine
sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Verbänden gefunden, sagte
Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeldfreiheit sei eine
wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.
In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020
werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl
demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege
etwa 3000 Fachkräfte.
In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler
an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld.
Schulgeldpflicht ist für junge Menschen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein
Hemmschuh.
Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an
privaten Schulen mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch
kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich
abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen
des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin
die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu
erhöhen.
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