Auch das "Deutsche Ärzteblatt" berichtet. |
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant die Untergrenze. Für Kliniken, in denen über 70-Jährige gepflegt werden. Diese Untergrenze soll keinesfalls für die Patienten gelten, die in Krankenhäusern liegen, sondern für die Pflegekräfte, die nicht mehr so viel zwischen den Zimmern herum rennen und deswegen an der Zahl zunehmen sollen.
Anders herum wäre das wohl eine Obergrenze, die für über 70-Jährige schon oft genug gilt. Ein Beispiel: So lange wie ein über 70-Jähriger als 30-Jähriger auf seiner Frau gelegen hat, so lange braucht er heute, um überhaupt auf seine Frau zu kommen.
Das wird Jens Spahn bedacht haben, als er angekündigt hat, eine Verordnungsverfügung zu erlassen, über die über 70-Jährige bisher noch nicht verfügen. In Kraft treten soll sie am 1. Januar 2019. Dann gibt es mehr über 70-Jährige als heute. Die Verfügung macht also Sinn. Das Datum des Verfügungsinkrafttretens auch.
Auf allen Seiten Sinn macht natürlich auch meine Broschüre "Zerstreutes Wohnen", die Sie hier als e-book und als Print nicht nur bestellen können, sondern auch sollten...
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