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Mittwoch, 24. April 2024

Aus dem Netz gefischt







Gefunden auf loewenmagazin.de


Unterbesetzte Stationen. Überforderte Pflegerinnen und Pfleger. Eine Nachtschwester auf 80 Betreute und horrende Mieten für winzige Zimmer.
Auf der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim für meine Mutter habe ich all das erlebt und bin zu folgendem Schluss gekommen: Die deutsche Altenpflege bedarf einer grundlegenden Änderung!

Ich heiße Elisabeth Frank-Schneider. Die Krankheit meiner Mutter lässt einen Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung nicht länger zu. Die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim zeigte mir, dass die schönen Sprüche der Heimprospekte oft illusorisch sind. Da werden Patienten standardisiert abgefertigt, weil die Zeit für persönliche Zuwendung fehlt, und besonders betreuungsbedürftige Patienten werden abgelehnt.

Ich kann nicht verstehen, dass Alten- und Pflegeheime im Portfolio von Investoren für hohe Rendite sorgen und „kostenoptimiert“ werden, um unter dem Vorwand „guter Pflege“ satte Gewinne zu liefern. Diese Gewinne werden finanziert durch die Lebensleistung der alten Menschen.

Eine solche Umverteilung von unten nach oben zu Lasten der Alten und Kranken macht mich einfach nur wütend!

Darum fordere ich Gesundheitsminister Jens Spahn, sowie die Bundesregierung dazu auf, sich für eine Deutschland weite Verstaatlichung aller Alten-und Pflegeheime einzusetzen. Oberstes Ziel muss dabei sein, die Kommunen und Kreise mit den vor Ort benötigten Pflegeplätzen auszustatten, statt Investoren möglichst kostengünstige und gewinnbringende Großeinrichtungen bauen zu lassen.

Das Argument, Konkurrenz erhöhe die Standards, kann mich hier nicht überzeugen. Denn die hohe Nachfrage führt lediglich dazu, dass selbst Anbieter mit grottenschlechter Qualität nicht nur auf dem Markt bestehen, sondern auch viel zu hohe Preise fordern können!

Eine gute, menschliche und würdige Pflege im Alter ist ein elementares Bedürfnis, das - wie Erziehung und Schulbildung - als hoheitliche Aufgabe des Staates gesehen werden muss und nicht zum Spielball von Investoren werden darf.

Durch den Wegfall des Profit-Zwangs wäre eine zielgerichtete finanzielle und personelle Ausstattung der Heime möglich. Einheitliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards und deren regelmäßige Kontrolle wären bei einem staatlichen Regime viel leichter durchzusetzen. All dies, weil nicht die Rendite, sondern das Wohl der betreuten Menschen an erster Stelle stünde.

Bitte unterschreibt und teilt diese Petition, damit die zunehmende Zahl unserer pflegebedürftigen Eltern, Großeltern, Freunde, Lebenspartner auch in Zukunft Chancen auf ein Altern in Würde hat.

Vielen Dank,
Elisabeth Frank-Schneider



Unterschreiben Sie diese Petition mit einem Klick


Großeinsatz in Pflegeheim

In dem Pflegeheim Segeberger Forst in Bark im Kreis Segeberg hat es Mittwochnacht um 2 Uhr einen größeren Einsatz gegeben. Eine Pflegekraft musste in der Nachtschicht wegen eines Notfalls in eine Klinik gebracht werden.

Da die Heimleitung nicht erreicht werden konnte und so spontan kein weiterer Ersatz gefunden wurde, mussten die 45 Bewohnerinnen und Bewohner über Nacht vom Rettungsdienst und vom Katastrophenschutz des Deutschen Roten Kreuz (DRK) betreut w
erden, sagte Christian Mandel, Sprecher der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKISH).

NDR, 24. April 2024

P. S. In Hannover haben gestern Pflegekräfte für eine bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen demonstriert.

Freitag, 16. August 2019

Nein zum Heim

Petition bei Change.org

Die Bundesregierung plant, Menschen, die mit Beatmung in ihrer eigenen Wohnung leben, grundsätzlich in Heime zu verlegen. Wir sagen Nein!und fordern Wahlmöglichkeiten für Betroffene, wo sie leben und gepflegt werden wollen.

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, legt mit dem Gesetzesentwurf für ein Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz einen Vorschlag auf den Tisch, der die häusliche Krankenpflege beschneiden soll. Die häusliche Krankenpflege ermöglicht es pflegebedürftigen Patienten, vor allem aber auch behinderten Menschen die auf eine dauerhafte Beatmung angewiesen sind, ambulant und damit in den eigenen vier Wänden zu leben.

Mit dem nun vorgestellten Gesetzesentwurf soll hingegen die stationäre Unterbringung in speziellen Einrichtungen für alle “Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege” zur Regel werden.

Das heißt konkret: Viele behinderte Menschen werden gegen ihren Willen in vollstationäre Heime oder spezielle Beatmungs-Einheiten verbracht. Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern und ihrem Zuhause bleiben dürfen. Alle anderen können nur dann in der eigenen Wohnung bleiben, wenn eine andere Unterbringung schlicht unmöglich oder für sie unzumutbar ist. 

Die vergangenen Gesetze der Bundesregierung hatten ähnliche Regelungen bezüglich der Unterbringung von behinderten Menschen enthalten und führten zu Willkürentscheidungen der Sachbearbeiter, die über die Zumutbarkeit zu entscheiden haben. 
Zudem steht zu befürchten, dass viele Betroffene zukünftig so lange wie möglich eine Beatmung hinausschieben aus Angst, ihr ambulantes, selbstständiges Leben aufgeben zu müssen. Für einige Krankheitsbilder kann dies verheerend sein.

Inge Herrmann, 22 Jahre alt und Beatmungspatientin schreibt: “Für mich bedeutet so eine Gesetzesänderung, falls sie wirksam wird, dass ich mich gegen eine Beatmung entscheide. Ich verspreche ihnen, ich werde lieber laut sterben als still und leise im Pflegeheim dahinzusiechen."

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Skandal. Er missachtet die Würde von Menschen, dringt in ihren Alltag ein und diskriminiert sie.

Vordergründig möchte das Gesetz die Qualität der Versorgung verbessern. In Wirklichkeit geht es aber um Kostensenkungen, wie die Gesetzesbegründung selbst sagt. Das erkennt man schon dadurch, dass die beabsichtigte Regelung völlig ungeeignet zur Erreichung des angeblichen Gesetzesziels ist: Gegen Betrug durch Abrechnungen in so genannten Beatmung-WGs gibt es Strafgesetze, die konsequent angewendet werden müssen. Gegebenenfalls müssen hier Kontrollmechanismen etabliert werden. Es kommt auch keiner auf die Idee, Frauen in spezielle Einrichtungen zu bringen um sie vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Auch das zweite vorgeschobene Gesetzesziel erfordert keinen Heimzwang: soweit eine Beatmungsentwöhnung möglich ist, werden die Betroffenen glücklich sein, wenn hierfür Maßnahmen zur Verbesserung der Rehabilitation ergriffen werden. Warum Personen mit degenerativen Erkrankungen, die niemals entwöhnt werden können, deshalb ihr Leben in einem Heim verbringen sollen, erschließt sich nicht.

Miriam, Angehörige eines ALS-Patienten, schreibt: "Nachdem mein Mann sich für die Zukunft mit invasiver Beatmung entschieden hat, haben wir noch einmal all unsere Kraft zusammengenommen und unser Leben auf den Kopf gestellt. Wir haben uns ein neues Heim geschaffen, zugeschnitten auf die Bedürfnisse meines Mannes. Wir haben einen tollen Pflegedienst gefunden und fühlten uns wahrlich organisiert. Bis Sie ins Spiel kamen!" 
STOPPEN SIE JENS SPAHN!

Retten Sie das selbstständige Leben Tausender behinderter Menschen!

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Samstag, 29. September 2018

Mehr Finderlohn

Wie hat Jens Spahn dieses Rathaus
gefunden?
Die Pflege zerstreut Wohnender soll besser bezahlt werden

Viele zerstreut Wohnende haben heute Paderborn gegoogelt, um festzustellen, was dieses Paderborn eigentlich ist und wenn es etwas ist, wo es ist.  Der Zeitung entnahmen die zerstreut Wohnenden zuvor, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Wissensvorsprung hatte, als er nicht nur dieses Paderborn fand, sondern dort auch noch ein Rathaus.

Bereits vor dem Googeln toll fanden die zerstreut Wohnenden, dass die Pflegekräfte, die bei ihnen an den Wohnungstüren klingeln, ab 2020 nach Tarif bezahlt werden sollen. Das wären 1 000 Euro mehr im Monat. Die Vermutung, dass es sich bei einem Großteil dieser Gehaltserhöhung um Finderlohn handelt, liegt nahe, denn so manche Pflegekraft sucht bei zerstreut Wohnenden so manches Mal so einiges - und findet es sogar.  

Donnerstag, 23. August 2018

Unter- und Obergrenze

Auch das "Deutsche
Ärzteblatt" berichtet.
Jens Spahn kennt seine Senioren

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant die Untergrenze. Für Kliniken, in denen über 70-Jährige gepflegt werden. Diese Untergrenze soll keinesfalls für die Patienten gelten, die in Krankenhäusern liegen, sondern für die Pflegekräfte, die nicht mehr so viel zwischen den Zimmern herum rennen und deswegen an der Zahl zunehmen sollen. 

Anders herum wäre das wohl eine Obergrenze, die für über 70-Jährige schon oft genug gilt. Ein Beispiel: So lange wie ein über 70-Jähriger als 30-Jähriger auf seiner Frau gelegen hat, so lange braucht er heute, um überhaupt auf seine Frau zu kommen.

Das wird Jens Spahn bedacht haben, als er angekündigt hat, eine Verordnungsverfügung zu erlassen, über die über 70-Jährige bisher noch nicht verfügen. In Kraft treten soll sie am 1. Januar 2019. Dann gibt es mehr über 70-Jährige als heute. Die Verfügung macht also Sinn. Das Datum des Verfügungsinkrafttretens auch.

Auf allen Seiten Sinn macht natürlich auch meine Broschüre "Zerstreutes Wohnen", die Sie hier als e-book und als Print nicht nur bestellen können, sondern auch sollten...   

Mittwoch, 18. Juli 2018

Heiter werden

Ein Sozialarbeiter auf dem Weg zur
Arbeit. Foto gefunden in JohnnysPapablog.
Wenn Sozialarbeiter etwas vorlesen

„Wir wollen die Pflege auch für reine Betreuungsdienste öffnen." Sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der "Passauer Neuen Presse". Auch Sozialarbeiter sollen künftig zerstreut Wohnenden etwas vorlesen dürfen.

Das wird lustig. Erstens müssen sich Sozialarbeiter nicht mehr um soziale Probleme kümmern, sie dürfen ihre Arbeitszeit in netter Gesellschaft verbringen. Zweitens ist bei zerstreut Wohnenden eine Broschüre besonders beliebt, die alle erheitert. Also bald auch Sozialarbeiter. Sie heißt - man ahnt es schon - "Zerstreutes Wohnen-Ratgeber für alle ab 70".

Liest ein Sozialarbeiter aus diesem lächerlichen Werk etwas vor, sollte allerdings vorher eine ausgebildete Pflegekraft informiert werden. Vorsichtshalber. Denn Lachkrämpfe dürfen auch in Zukunft nicht von reinen Betreuungsdiensten behandelt werden.