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Dienstag, 16. Mai 2017

Zerstreut wohnen in Celle

Der Nachbarschaftstreff.
"Capito" in der Hattendorffstraße

Musterbeispiel für zerstreutes Wohnen: Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt ist heute mit einem Medientross durch die Hattendorffstraße in Celle geschlendert. Der Celler Bau- und Sparverein sorgt dort für tolle Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangebote, für alle Altersklassen gibt es kulturelle Angebote und Begegnungsmöglichkeiten im Nachbarschaftstreff  "Capito". Finanzielle Unterstützung kommt vom Land beispielsweise über das Programm "Wohnen und Pflege im Alter". Dieses Geld ist gut angelegt, meint die Ministerin: "Jeder Mensch, der Hilfe benötigt, hat ganz persönliche Bedürfnisse, die nicht mit einem Standardmodell für alle erfüllt werden können." 

Nach dem Rundgang hat Cornelia Rundt eine Pressemitteilung verteilt. Falls Sie die lesen möchten, hier ist sie:

Der demografische Wandel und auch geänderte Anforderungen an die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte machen es erforderlich, die ärztliche und pflegerische Versorgung des ländlichen Raums weiterzuentwickeln. Auch dort, wo die Bevölkerungszahl zurückgeht, muss es attraktive Arbeitsplätze sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Pflegekräfte geben, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, haben heute ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem die ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen zukunftsfest aufgestellt wird. Mit Ihrer Unterschrift unter das „Konzept zur Zukunft der vertragsärztlichen Versorgung 2030" haben sie ihre Entschlossenheit dokumentiert (das komplette Konzept mit der Vorstellung der Maßnahmen finden Sie im Anhang). Die Landärzteförderung, das Stipendienprogramm für Medizinstudentinnen und -studenten oder neue Möglichkeiten für die Gründung Kommunaler Versorgungszentren im ländlichen Raum sind nur einzelne der vielen aufgeführten Maßnahmen.
Unter der Überschrift „Gut versorgt in Niedersachsen" stellte Ministerin Cornelia Rundt am heutigen Montag verschiedene vorbildliche Initiativen in der Praxis vor, mit denen die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen verbessert wird und die mustergültig auch für andere Regionen sind. „Die meisten Menschen wollen weiter in ihrem bekannten Umfeld leben, auch wenn sie pflegebedürftig werden", sagte Ministerin Rundt: „Wir haben in Niedersachsen zukunftsweisende und spannende Wohn- und Versorgungsmodelle entwickelt. Das Ziel ist, diese bekannter zu machen und nach Möglichkeit auch in anderen Regionen zu initiieren, so dass alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen davon profitieren."

So werden z.B. im Landkreis Leer mobilitätseingeschränkte Menschen aus dem Umland mit „Patientenmobilen" zur Ärztin bzw. zum Arzt in der Stadt gebracht. KVN, Landkreis Leer und die Weser-Ems-Bus GmbH haben gerade erst zusammen mit Ministerin Rundt die Ausweitung des Projekts auf weitere Gemeinden bekannt gegeben.

„Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Land steht im Fokus der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, durch verschiedene Maßnahmen der KVN ist ein breiter Katalog entstanden, der die Attraktivität des Arztberufs erhöht - verschiedene Anreize sollen Ärztinnen und Ärzte dazu bewegen, sich in ländlichen Regionen niederzulassen", sagte Mark Barjenbruch, „Diese Maßnahmen hat die KVN unter dem Motto Niederlassen für die Menschen in Niedersachsen gebündelt, sie sollen die Versorgung der Menschen auf dem Land stabilisieren." Alle Partner im niedersächsischen Gesundheitswesen dürften nicht in ihren gemeinsamen Bemühen nachlassen, eine flächendeckende ärztliche Versorgung für die Menschen in Niedersachsen zu erhalten. Das gemeinsame Papier, das heute unterzeichnet worden sei, bekräftige dieses gemeinsame Bemühen.

Zu Beginn dieses „Gut-versorgt-in-Niedersachsen-Tages" hatte die Sozialministerin auf dem Platz der Weltausstellung in Hannover den Startschuss für die „RheumaBusTour" gegeben, die Stationen in ganz Niedersachsen anlaufen wird. Initiator ist das Innovationsfondsprojekt „Rheuma-VOR" der MHH, mit dem die Versorgung von Rheumapatientinnen und -patienten in Niedersachsen verbessert wird. Zum ersten Mal geht der Bus nun auf große Tour, um Interessierte und Betroffene über rheumatische Erkrankungen und ihre Therapiemöglichkeiten zu informieren. „Interessant ist, dass Menschen mit geschwollenen oder schmerzenden Gelenken, Morgensteifigkeit in den Gelenken und ähnlichen Symptomen ein Rheuma-Schnelltest angeboten wird", sagte Ministerin Rundt. Interessierte können sich mit einem Fragebogen und einem kurzen Blut-Test schnell und unkompliziert untersuchen lassen, ob bei ihnen eine entzündlich-rheumatische Erkrankung vorliegt.

Um eine hochwertige und flächendeckende Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen, hat die Landesregierung verschiedene weitere Maßnahmen ergriffen:

So werden beispielsweise in den Jahren 2016 bis 2020 insgesamt 1,3 Milliarden Euro für Investitionen in Niedersachsens Krankenhäuser bereitgestellt, mit denen eine flächendeckende Versorgung durch Kliniken sichergestellt werden kann. Das ist ein starker Anstieg gegenüber den in den vielen Jahren zuvor jährlich bereitgestellten Investitionsmitteln.
Inzwischen gibt es zudem im ganzen Land 35 „Gesundheitsregionen Niedersachsen", in denen neue Versorgungsmodelle insbesondere für den ländlichen Raum entwickelt werden. Auch hier arbeiten KVN und Sozialministerium eng zusammen.

Cornelia Rundt: „Unser Ziel ist es, die strikte Trennung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung aufzubrechen und die verschiedenen Akteure im Gesundheitssektor zur Kooperation zu animieren - so lässt sich auch in dünn besiedelten Gebieten eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie der Pflegebedürftigen langfristig sicherstellen."

P. S. Nicht mit Landesmitteln gefördert worden ist "Zerstreutes Wohnen-Ratgeber für alle ab 70" Hier klicken 

Montag, 8. Mai 2017

Pflegekongress

Immer mehr Pflegebedürftige: Fachkräftemangel mit mehr Geld verhindern

Hildesheim. Mehr als 200 Gäste aus allen Bereichen des Pflegesektors haben heute beim Pflegekongress des Landes Niedersachsen neue Ansichten und Ideen für die „Pflege der Zukunft" entwickelt. Ministerpräsident Stephan Weil und Sozialministerin Cornelia Rundt eröffneten die Konferenz zusammen mit Landrat Olaf Levonen im Hildesheimer Kreishaus. 

Ministerpräsident Stephan Weil betonte die große Bedeutung einer hochwertigen und wohnortnahen Pflege für die Menschen in Niedersachsen und verwies auf die politischen Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung der Pflegekräfte. "Die Pflege steht vor einer zentralen Herausforderung, und zwar der Fachkräftesicherung", sagte Weil: "Der Pflegeberuf muss noch attraktiver werden, ein angemessenes Entgelt und eine damit verbundene angemessene Anerkennung sind die Voraussetzung. Die Landesregierung wird bei diesem Thema hartnäckig bleiben."

Ministerin Cornelia Rundt rief dazu auf, Pflegekräfte in Niedersachsen besser zu entlohnen, es würden leider immer noch nicht von allen stationären und ambulanten Anbietern Tariflöhne gezahlt. „Vergleicht man die niedersächsischen Durchschnittslöhne in der Altenpflege mit denen anderer Bundesländer, zeigt sich: In Niedersachsen verdienen sowohl Fachkräfte als auch Hilfskräfte weniger als in fast allen anderen Bundesländern", so Rundt. 

Anbieter und Pflegekassen müssten sich in Zukunft auf höhere Pflegesätze für Niedersachsen einigen, um mit einer angemessenen Bezahlung und deren vollständiger Refinanzierung einen Fachkräftemangel zu verhindern. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege seien nur erfolgversprechend, wenn die so wichtige Arbeit in der Pflege auch angemessen bezahlt werde, so die Ministerin: „Die Personalkosten müssen vollständig auf tariflicher Basis durch die Pflegekassen als Kostenträger refinanziert werden."

Die letzte amtliche Pflegestatistik macht deutlich, dass ein starker Handlungsbedarf besteht. So hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Niedersachsen von 2005 bis 2015 um knapp 40 % auf rund 318.000 erhöht. Bis 2030 ist mit rund 380.000 Pflegebedürftigen zu rechnen. Zwar hat sich auch die Zahl der in niedersächsischen Pflegeeinrichtungen beschäftigten Personen in diesem Zeitraum um ca. 45 % auf 121.000 erhöht, allerdings wird dieser Personalzuwachs bei weitem noch nicht ausreichen, um auch zukünftig eine gute und auskömmliche Pflege sicherzustellen. Deshalb hat die Landesregierung viele Maßnahmen ergriffen, um eine flächendeckende, gute und menschenwürdige Versorgung der pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicherzustellen.

Mit Blick auf das Ziel, ausreichend junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und sie auch langfristig im Beruf halten zu können, begrüßte Ministerin Cornelia Rundt grundsätzlich die Einführung einer gemeinsamen Ausbildung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, ist jedoch enttäuscht, dass der Bund auf der Zielgeraden leider noch zu einem politischen Kompromiss gezwungen worden sei. „Bei einer vollständig generalistischen Ausbildung für die Pflegeberufe würde es künftig kein Argument mehr für eine unterschiedliche Bezahlung geben; denn im Moment verdienen die Fachkräfte in der Altenpflege in Niedersachsen im Vergleich zu denen der Krankenpflege immer noch fast 27 Prozent weniger - das ist ein unhaltbarer Zustand!", sagte die Ministerin. Eine flächendeckende Versorgung beiguter Qualität könnten in der Pflegebranche nur diejenigen bieten, die ausreichend qualifizierte und motivierte Pflegekräfte zur Verfügung hätten. Die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit an den Altenpflegeschulen in Niedersachsen sei ein weiterer wichtiger Schritt der Landesregierung, um Nachwuchskräfte für den Beruf zu gewinnen; das Land setzt dafür Fördergelder in Höhe von aktuell 7,75 Mio. Euro ein - „gut angelegtes Geld, wie die kontinuierlich steigenden Schülerzahlen belegen".

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßte in ihrer Rede vor dem Pflegekongress die Tatsache, dass sich Arbeitgeberverbände gemeinsam mit ver.di auf den Weg gemacht haben, um einen niedersachsenweiten Tarifvertrag Sozialeszu erarbeiten; sie sagte für diesen Prozess ihre Unterstützung insbesondere für die Erlangung einer Allgemeinverbindlichkeit zu. Die von der Landesregierung initiierte Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen sei ein weiterer wichtiger Baustein, um rund 70.000 niedersächsischen Pflegefachkräften endlich eine starken Stimme zu geben und sie zu einem wichtigen „Player" im Gesundheitswesen zu machen. Denn neben einer angemessenen Bezahlung sind auch die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz von großer Bedeutung, um die Pflegekräfte im Job zu halten. „Die Pflege im Minutentakt wird weder den Pflegekräften noch den Pflegebedürftigen gerecht", sagte Rundt, die sich u.a. dafür eingesetzt hat, dass Personaluntergrenzen eingeführt werden in Krankenhausbereichen wie Intensivstationen, in denen die Patientensicherheit besonders im Vordergrund steht - diese hat die Bundesregierung vergangenen Monat beschlossen. „Personaluntergrenzen kommen sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Pflegekräften zugute", so Rundt, allerdings dürften die „Untergrenzen" nicht als Standardniveau angesehen werden. Das Land setzt sich in Verhandlungen für deutliche Verbesserungen der personellen Ausstattung ein, die bisherigen Personalschlüssel in Niedersachsen sollen angehoben und in einem Rahmenvertrag festgeschrieben werden. Außerdem setzt sich Ministerin Rundt für eine Reduzierung der überbordenden Dokumentationspflichten für Pflegekräfte ein, denn die entsprechende Zeit fehlt in der Pflege am Menschen. Niedersachsen hat die Umsetzung des Bundesprojekts zur Implementierung eines neuen Pflegedokumentationssystems aktiv begleitet. Cornelia Rundt: „Die 

Rückmeldungen aus den rund 1.200 teilnehmenden Einrichtungen und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Prüfinstanzen belegen: Das neue Pflegedokumentationssystem ist in der Praxis erfolgreich. Pflegekräfte werden entlastet und mehr noch, sie fühlen sich wieder in ihrer Fachlichkeit wahrgenommen."


Zum Abschluss appellierte die Ministerin an alle Beteiligten, nicht die Angehörigen von Pflegebedürftigen aus den Augen zu verlieren, auch sie verdienten eine „faire Entlohnung": „Bisher können sich Angehörige oft nur mit hohen finanziellen Einbußen für einen begrenzen Zeitraum um die zu pflegende Person kümmern. Das ist ungerecht und unsolidarisch. Wie Kinderbetreuung sehe ich die häusliche Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Warum nicht ähnlich wie beim Elterngeld ein Pflegegeld gewähren? Das schafft Sicherheit." Ein Fazit des Pflegekongresses: Trotz all der bereits ergriffenen Maßnahmen besteht weiter akuter Handlungsbedarf, will man den jetzt schon drohenden Fachkräftemangel stoppen. Der Pflegekongress spürte mit Hilfe von Expertinnen und Experten sowie den interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Entwicklungsmöglichkeiten in der Pflege auf. „Ein ‚Weiter wie bisher!' wird nicht funktionieren", sagte Sozialministerin Cornelia Rundt, „wir müssen das Thema Pflege neu denken, und insbesondere Vergütungs- und Finanzierungsfragen angemessen lösen."

Mittwoch, 8. Februar 2017

Fachkräftemangel beheben

Verordnung auf Eis gelegt

Hannover. Mit mehr Anreizen bei der Ausbildung will die niedersächsische Landesregierung den Fach­kräftemangel in der Altenpflege bekämpfen. Dazu soll unter anderem ein Ausgleichsverfah­ren zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen und Weiterbildungskosten beitragen. Alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste sollen an den Kosten der Ausbildung in der Al­tenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie selber ausbilden oder nicht. 

Da aber paral­lele Umlageverfahren auf Landes- und auf Bundesebene vermieden werden sollen, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch beschlossen, die Umsetzung der Niedersächsischen Altenpflegeausgleichsverordnung zu­nächst um ein Jahr zu verschie­ben. Dazu sollen nun die die betroffenen Verbände angehört werden.

Die Einführung des Ausgleichsverfahrens soll den Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die heute bereits ausbilden, beseitigen und so mehr Gerechtigkeit schaffen. Trittbrettfahrer wer­den danach zur Kasse gebeten. Nach den ursprünglichen Plänen der Landesregierung sollte dieses Umlageverfahren bereits in diesem Jahr an den Start gehen. Das entsprach der Beschlusslage vom Dezember 2015. Doch im März 2016 brachte die Bundesregierung ei­nen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe (die so ge­nannte Generalistik) in den Bun­destag ein. Dessen Beratung ist allerdings zurzeit ins Sto­cken geraten. 


Sollte die Generalistik in dieser Wahlperiode des Bundestages eingeführt werden, kann die Verordnung des Landes aufgehoben werden. Sollte die Umsetzung eines Bundesumlagever­fahrens dagegen scheitern, kann das Land ab dem Jahr 2018 das eigene Umlageverfahren einführen. 

Für Sozialministerin Cornelia Rundt steht außer Frage, dass eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen ori­entierte Pflege nur durch engagierte, motivierte Mitar­beite­rinnen und Mitarbeiter sicherge­stellt werden kann. Dazu gehöre neben einer guten Be­zah­lung auch eine gute Ausbildung, so Rundt. Die Ausbildungsumlage soll Betriebe veranlassen, mehr auszubilden und damit die Mög­lichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen zukunftssicheren Beruf zu bie­ten.

Freitag, 26. Februar 2016

Niedersachsen stimmt zu

Gute Pflege - gute Bezahlung

Hannover. Niedersachsen hat heute im Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterstützt. Mit den künftigen Regelungen sollen neben der Berufsausbildung auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert sowie eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet werden.

„Die Vorteile liegen klar auf der Hand", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar." 

Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz werde auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten. 

„Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte", so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme."

Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege - egal in welchem Bereich - brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger. 

„Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben", so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.

Mittwoch, 13. Januar 2016

Reform der Pflegeberufe

Schluss mit Sparen auf dem Rücken der Pflegekräfte

Hannover. „Das Pflegeberufsgesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Generalisierung der Pflegeausbildung", sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt heute zum Beschluss des Bundeskabinetts für einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe. Denn, so Ministerin Rundt, der überwiegende Ausbildungsinhalt der klassischen Pflegeberufe sei ohnehin identisch. Im Übrigen werde durch qualifizierte und differenzierte Ausbildungsmodule den besonderen Anforderungen der pflegefachlichen Spezialisierungen Rechnung getragen. 

 „Insgesamt wird die Ausbildung in der Pflege vielseitiger und attraktiver - und genau das brauchen wir zur Zukunftssicherung in der Pflege", sagt die Ministerin. Insbesondere in Niedersachsen liegt die Bezahlung in der Altenpflege deutlich unter der in der Krankenpflege. „Das lässt sich bei generalisierter Ausbildung endgültig nicht mehr rechtfertigen", sagt Cornelia Rundt. Mit der generalisierten Pflegeausbildung werden den Absolventinnen und Absolventen endlich neue Perspektiven der beruflichen Mobilität auch jenseits der Altenpflege eröffnet. 

„Spätestens dann", so die Ministerin, „wird in der Altenpflege das Sparen auf dem Rücken der Pflegekräfte ein Ende haben." Arbeitgeber und Pflegekassen kämen nicht umhin, Altenpflegerinnen und -pfleger tariflich zu vergüten, so Rundt. „Mit dem Pflegeberufsgesetz wird der Druck zu einer längst überfälligen Anpassung der Einkommen in der Pflege Niedersachsens an das Tarifniveau weiter zunehmen", ist die Ministerin zuversichtlich. 

Eine entsprechende Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte, die die verbindliche Berücksichtigung tariflicher Bezahlung bei der Berechnung der Pflegeentgelte sicher stellt, haben zuletzt die Ministerin sowie die AOK Niedersachsen und die Landesvertretung Niedersachsen des Verbands der Ersatzkassen unterzeichnet.
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Freitag, 18. Dezember 2015

Pflegestärkungsgesetz

Cornelia Rundt: "Widerspruch zwischen Verantwortung der Länder und Handlungsmöglichkeiten"

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat heute im Bundesrat das zweite Pflegestärkungsgesetz begrüßt, weil dieses einen „weiteren Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung in der Pflege" darstelle.

„Gleichwohl darf uns diese Regelung nicht dazu verführen, das Problem der Unterbezahlung und Unterbesetzung in der Pflege als gelöst zu betrachten", sagte die Ministerin: „Auch mit dieser Regelung bleibt der Widerspruch bestehen, dass den Ländern einerseits die Verantwortung für die Versorgungsstruktur nach § 9 SGB XI in der Pflege obliegt, sie aber nicht bzw. nur am Rande Verhandlungspartner im Pflegesatzgeschehen sind. Scheitern die Selbstverwaltungsorgane und finden sie keine geeigneten Lösungen, dann droht ein ernsthafter Versorgungsengpass - gerade in der ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger im ländlichen Raum." Der Widerspruch von Verantwortung und wirklichen Handlungsmöglichkeiten der Länder in der Pflege bleibe auch nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bestehen, es müsse weitere Reformen in der Pflege-Politik des Bundes geben.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt schon bald in Kraft. „Es handelt sich ohne Zweifel um einen Meilenstein auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege in Deutschland", sagte die Niedersächsische Sozialministerin, die sich mit der Initiative „Gute Pflege, gute Jobs" sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für bessere Pflegebedingungen für Pflegebedürftige sowie bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte stark macht.

„Die Umsteuerung in der Pflege ist notwendig - Niedersachsen begrüßt das Zweite Pflegestärkungsgesetz." Viele wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung würden mit diesem Gesetz vorgenommen, so Cornelia Rundt: Die Abkehr vom verrichtungsorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff einerseits und die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs um kognitive und psychische Beeinträchtigungen andererseits seien überfällig gewesen. „Endlich wird auch Demenz als eine der folgenschwersten und häufigsten Alterserkrankungen angemessen als gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbstständigkeit anerkannt", sagte Niedersachsens Sozialministerin.

Cornelia Rundt wies außerdem auf die ebenfalls zu begrüßenden Regelungen zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung nicht erwerbsmäßig Pflegender sowie die nochmals verbesserte Regelung zur Erweiterung der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen im Laufe des Beratungsprozesses hin. Rundt: „Es ist bemerkenswert, dass mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Vertragsparteien verpflichtet werden, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten, bundesweiten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.

Dennoch fehle leider weiterhin ein Ansatz, Pflege mit einer bedarfsgerechten Anzahl von angemessen vergüteten Pflegenden auszustatten. „Der Blick auf die gegenwärtige Situation der personellen Ausstattung in der Pflege ist wenig ermutigend: Derzeit gefährden Pflegeunternehmen ihre Existenz, wenn sie bedarfsgerecht Fachkräfte einstellen und auch tariflich entlohnen." Cornelia Rundt wirbt in diesem Zusammenhang auch weiterhin für einen Tarifvertrag Soziales, entsprechende Verhandlungen der Tarifpartner laufen in Niedersachsen. Sie hatte gestern mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Niedersachsen, Dr. Jürgen Peter, und Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, die folgende gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Altenpflegekräfte in Niedersachsen unterzeichnet: „Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die AOK Niedersachsen und die vdek-Landesvertretung Niedersachsen unterstützen dies durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss."

Donnerstag, 20. August 2015

Senioren- und Pflegestützpunkte

Viele Informationen und gute Beratung

Hannover. Die Finanzierung der Senioren- und PflegestützpunkteNiedersachsen (SPN) ist für die nächsten fünf Jahre sichergestellt. Darauf hat Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hingewiesen: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem 2014 neu aufgestellten Förderangebot der Senioren- und Pflegestützpunkte den Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen auch in Zukunft passgenaue Hilfe und Beratung anbieten können." Eine entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten.

Ziel der Landesregierung sind laut Ministerin Rundt flächendeckende Anlaufstellen mit einem breit gefächerten gemeinsamen Informations- und Beratungsangebot. Dazu gehören Möglichkeiten des ehrenamtlichen Einsatzes, Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren und die Pflege. Diese Anlaufstellen sind erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Wohnen im Alter, also um "zerstreutes Wohnen" geht, und sie bieten eine qualitativ hochwertige Pflegeberatung.

In insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten, in der Region Hannover, in der Landeshauptstadt Hannover und in der Stadt Göttingen sind diese Beratungsstellen mittlerweile erfolgreich tätig. Vorgehalten werden sie von den Kommunen bzw. von freien Trägern. Mit der Förderung werden der Zugang zu Serviceangeboten sowie Beratung aus einer Hand erleichtert. Ältere Menschen sollen gestärkt, ihre Selbstbestimmtheit soll bewahrt und gefördert werden. Wegen der Kombination von Pflegestützpunkten und Seniorenservicebüros ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege für alle Beratungsangebote, die hier zusammengeführt werden.

„Ältere Menschen sind mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem umfangreichen Wissen mehr denn je wichtige Eckpfeiler unserer Gesellschaft", so Cornelia Rundt. „In den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen erhalten sie deshalb auch Informationen, wie sie sich aktiv bürgerschaftlich engagieren können. Ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können - ein gutes und neutrales Beratungsangebot trägt dazu bei."

So viel Förderung gibt es pro „Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen": Jeder SPN kann mit bis zu 40.000 Euro jährlich vom Land gefördert werden, zusätzlich können pro SPN bis zu 6.000 Euro an die Freiwilligenakademie Niedersachsen für die Organisation des DUO-Programms vor Ort gezahlt werden. Die Pflegekassen verteilen nach der Rahmenvereinbarung für die Pflegestützpunkte jährlich maximal 2,124 Millionen Euro an die kommunalen Träger in Niedersachsen, mindestens 30.000 bis maximal 50.000 Euro. Dazu kommen kommunale Beiträge in unterschiedlicher Höhe.

Dienstag, 14. Juli 2015

Niedersächsischer Landtag

Diskutiert über zerstreutes Wohnen

Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - be­schlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künf­tig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohn­formen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflege­bedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.

Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechts­sicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzent­wurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Be­reich der alternativen Wohnformen zu schaffen.

Dienstag, 1. Juli 2014

Heimgesetz

WG-Gründungen sollen erleichtert werden

Hannover. Pflegebedürftige Menschen sollen in Niedersachsen künftig bei der Wahl einer für sie geeig­neten Wohnform wesentlich mehr Wahlmöglichkeiten haben. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine entsprechende Änderung des Heimgesetzes beschlossen. Ein we­sentliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, die noch bestehenden Barrieren für die Grün­dung von Wohngemeinschaften zu beseitigen, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihren Schutz weiterhin gesetzlich abzusichern.

Sozialministerin Cornelia Rundt verwies bei der Vorstellung des neuen Gesetzes auf den starken Anstieg der Zahl älterer Menschen. Dabei gebe es immer mehr Menschen mit dem Wunsch, sich auch im Alter für individuelle Lebens- und Wohnmodelle zu entscheiden, sagte die Ministerin. Das neue Heimgesetz werde die Bildung innovativer, selbstbestimmter Wohnformen absichern oder aber ermöglichen. Somit würden wesentlich mehr Menschen in einer häuslichen oder dieser vergleichbaren Pflegeumgebung leben können.

In Niedersachsen gibt es aktuell 1.416 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 102.041 Plät­zen. In diesen Heimen gilt das im Juli 2011 in Kraft getretene Heimgesetz. Dieses stellt zum einen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicher. Zum anderen sollte es Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen unter­stützen und erleichtern. Heute sei allerdings festzustellen, dass dieses Ziel mit der damali­gen Heimrechtsreform nicht erreicht worden sei, erläuterte Cornelia Rundt den Handlungs­bedarf. Die Unklarheiten bezüglich der Gültigkeit des Heimgesetzes hätten die Entstehung neuer Wohnformen behindert.

Künftig werde nun gezielt zwischen mehreren Grundformen des Wohnens differenziert:
- Ambulante Angebote des sogenannten „Service Wohnens" sowie von den Bewohne­rinnen und Bewohnern selbst und eigenverantwortlich organisierte Wohnformen fallen nicht unter das Niedersächsische Heimgesetz.
- In selbstbestimmten ambulanten Wohnformen, in denen die Bewohnerinnen und Be­wohner spätestens nach zwei Jahren den ambulanten Dienst und bei Pflegeleistungen den Leistungsumfang frei wählen können, wird das Niedersächsische Heimgesetz ebenfalls nicht gelten. Dort bestehen jedoch Anzeigepflichten der betreuenden ambulanten Dienstleister und Beratungsansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Bei nicht selbstbestimmten ambulanten Wohnformen wird der volle Schutzzweck des Gesetzes greifen, die Anwendung der Rechtsverordnungen wird jedoch auf den unerlässlich notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung beschränkt.
- In stationären Heimen wird wie bisher der volle Schutz des Gesetzes nebst Rechtsverord­nungen gelten.


Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gab das Kabinett die Novelle zur Verbandsan­hörung frei. Über den möglichen künftigen Namen des Gesetzes, wird noch beraten. Der Gesetzentwurf steht online unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html

Dienstag, 17. Juni 2014

Altenpflegeausbildung

Kein Schulgeld mehr

Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Ein­bringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflege­ausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Ver­bänden gefunden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeld­freiheit sei eine wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.

In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3000 Fachkräfte.

In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Schulgeldpflicht ist für junge Men­schen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein Hemmschuh.

Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schu­len mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu erhöhen.

Dienstag, 22. Oktober 2013

Beratung für Zerstreute

Alter schützt vor Wohnung nicht

Die meisten älteren Menschen möchten möglichst lange selbstständig und selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung wohnen. Mit zunehmendem Alter ändern sich allerdings die Ansprüche an die Wohnumgebung. Oft entsprechen Wohnungen oder Häuser nicht den Erfordernissen älterer Menschen. In solchen Fällen kommen die ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater zum Einsatz. Mit den heute in Peine ausgebildeten und ernannten Wohnberaterinnen und Wohnberatern sind inzwischen 500 von ihnen in Niedersachsen tätig. Sie zeigen beispielsweise auf, wie die Wohnungen an die veränderten Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden können.

„Im Alter zu Hause zu wohnen bedeutet ein Plus an Lebensqualität", sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Die kostenlose Wohnberatung gibt Tipps, wie man trotz Einschränkungen selbstständig und selbstbestimmt zu Hause leben kann." Oft seien es ganz einfache bauliche Dinge, die den Alltag im Alter erleichtern und Barrieren aus dem Weg räumen, so Rundt. In vielen Fällen helfe es beispielsweise, Türschwellen zu beseitigen oder Badezimmer umzugestalten, um die Wohnqualität zu erhalten oder zu steigern. Manchmal reiche es auch schon, Stolperfallen wie Teppiche rutschfest zu verlegen.

Geschult werden die ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und -berater vom Niedersachsenbüro "Neues Wohnen im Alter". Die Landesregierung fördert das Niedersachsenbüro mit den Trägern „Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung" und „Forum Gemeinschaftliches Wohnen" jährlich mit insgesamt 155.000 Euro. In 34 Landkreisen ist die Wohnberatung inzwischen etabliert und unterstützt Ratsuchende zum Thema Wohnungsanpassung, aber auch zu Wohnalternativen, wenn eine Anpassung nicht möglich oder sinnvoll ist. In der sechstägigen Schulung stehen bauliche Veränderungen, die Umorganisation der Wohnung, der Einsatz von Hilfsmitteln, Finanzierungsfragen und unterschiedliche Wohnformen im Alter sowie Kommunikationsgrundlagen für Beratungsgespräche auf dem Stundenplan.

Servicehinweise:
  • Die Kontaktdaten aller Niedersächsischen Anlaufstellen für die Wohnberatung gibt es auf der Homepage des Niedersachsenbüros www.neues-wohnen-nds.de unter „Wohnberatung/Anlaufstellen".
  • Die Broschüre „Wohnen im Alter - Am liebsten zu Hause" ist wegen der großen Nachfrage vergriffen. Sie wird zurzeit überarbeitet und nachgedruckt. Unter www.ms.niedersachsen.de > Service > Publikationen kann die aktuelle Version als PDF-Datei heruntergeladen werden. In Kürze steht dort die überarbeitete Broschüre als Download zur Verfügung und kann auch als gedruckte Broschüre bestellt werden. 
  • Nicht vergriffen ist dagegen die Broschüre "Zerstreutes Wohnen", erschienen bei Lulu

Dienstag, 7. Mai 2013

94 Prozent

Bevorzugen Zerstreutes Wohnen

Hannover. Wie wollen und wie werden wir im Alter wohnen? Diese Frage stand im Mittelpunkt der heutigen 2. Niedersächsischen Seniorenkonferenz, die in Hannover mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesseniorenrats Niedersachsen, Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene in Niedersachsen sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern stattgefunden hat.

„Wir fördern den Dialog zwischen Politik, Verwaltung und den Seniorenvertretungen in Niedersachsen. Nur so wird es uns gelingen, die Weichen für zukunftsfähige Konzepte zu stellen", sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Gut sechs Prozent der älteren Menschen leben in Heimen oder beispielsweise im Betreuten Wohnen. Rund 94 Prozent der über 65-Jährigen leben in der privaten Wohnung oder dem privaten Haus. Ältere Menschen wünschten sich daher ein vielfältiges und individuell gestaltbares Wohn- und Unterstützungsangebot für ein eigenständiges Leben im vertrauten Umfeld, so die Ministerin. „Davon erfahren wir, weil wir auf Augenhöhe mit den Seniorinnen und Senioren reden und Politik gemeinsam gestalten."

Die Konferenz, die dem Landesseniorenrat und den niedersächsischen kommunalen Seniorenvertretungen als Beteiligungs- und Mitwirkungsplattform dient, findet zwei- bis dreimal jährlich statt. Dafür stellt die Landesregierung 30.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Über die Konferenzthemen entscheidet der Landesseniorenrat.

Mittwoch, 10. April 2013

Gemeinsam

Zerstreut wohnen

Hannover. Die Konzertierte Aktion "Bauen und Wohnen" hat heute auf Anregung von Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Herbst Vorschläge machen wird, wie das neue Wohnraumförderprogramm gestaltet werden soll.

„Wir wollen auf dem bisherigen Programm aufbauen und die Ideen der Koalitionsvereinbarungen einarbeiten", sagt Cornelia Rundt. „Dazu müssen wir unter anderem die Förderung auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die aus der Obdachlosigkeit kommen, ausrichten. Investiert werden soll in altersgerechte, barrierefreie und energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes." Die finanzielle Förderung des Neubaus von Eigenheimen solle zugunsten der Bestandsmodernisierung zurückgefahren werden. „Dagegen brauchen wir preisgünstige Mietwohnungen - und zwar dort, wo die Wohnungsnachfrage besonders hoch ist", betont Rundt.

Daneben soll genossenschaftliches Wohnen nach Möglichkeit ebenso unterstützt werden wie neue gemeinschaftliche Wohnformen für ältere Menschen. Ziel ist es, auch Menschen mit Behinderung, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. „Für dieses inklusive „Wohnen im Quartier" müssen wir neue Wege gehen", so Rundt. „Wir müssen das Thema Wohnungsbauförderung enger mit den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung verzahnen."

Die Mitglieder der Konzertierten Aktion, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen, diskutierten die Vorschläge. Neben dem Sozialministerium sind auch die NBank, die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer sowie die Verbände der Bauwirtschaft in der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen vertreten.