Genug Fachkräfte für die Pflege
Obwohl niemand mehr braucht als meinen Ratgeber "Zerstreutes Wohnen" gebe ich kund und zu wissen, dass es heute diese Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums gegeben hat:
Die Pflege steht in einem Flächenland wie Niedersachsen mit seinen
unterschiedlichen regionalen Besonderheiten vor besonderen Herausforderungen.
Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte sind in personalintensiven
Unternehmen der wesentliche Erfolgsfaktor für die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit. Für den Pflegebereich gilt das in besonderem Maße. Denn eine
qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung ist ohne fachlich und menschlich
kompetente Pflegefachkräfte nicht möglich.
Zugleich wird die Gesellschaft immer älter und immer mehr ältere Menschen
werden auf eine professionelle Pflege angewiesen sein. Dennoch gibt es in den
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Nachwuchssorgen, Fachkräfte fehlen. „Dem
steuert die Landesregierung mit entschiedenen Schritten und viel Geld entgegen",
sagte Niedersachsens Sozialstaatssekretär Jörg Röhmann anlässlich der
Regionaltagung ‚Fachkräftesicherung in der Pflege' in Lüneburg, die gemeinsam
mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg durchgeführt wurde. Ziel
der Tagung ist es, für das Thema zu sensibilisieren, Praxisbeispiele aufzuzeigen
sowie die Vernetzung und Kooperation vor Ort zu fördern. Dort, wo das Land
unterstützen kann, wurden bereits wichtige Weichen gestellt, unterstreicht der
Staatssekretär: „Wir haben beispielsweise gesetzlich abgesichert, dass Azubis in
der Altenpflege vom Schulgeld befreit sind. Das Land setzt hierfür Fördergelder
in Höhe von aktuell 7,75 Mio. Euro ein. Wir unterstützen außerdem die Arbeits-
und Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege auf dem Land mit jährlich 6,3
Millionen Euro."
Die Pflege braucht professionelle Fachkräfte - und die müssen langfristig im
Beruf gehalten werden. „Hier sind die Selbstverwaltung und die
Tarifvertragspartner gefragt. Die Fachkräftesicherung in der Pflege gelingt nur,
wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen", betonte Röhmann. Deshalb begrüße
er die ‚Gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte', die die AOK
Niedersachsen, die vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land
Niedersachsen am 17.12.2015 unterzeichnet haben. Darin haben sich die beiden
größten Kassenverbände in Niedersachsen verpflichtet, die tarifvertraglichen
Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre
Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen. Eine solche Vereinbarung haben auch die
Kommunalen Spitzenverbände und das Land Niedersachsen unterzeichnet. „Davon
verspreche ich mir entsprechende Impulse, die Bezahlung von Beschäftigten in der
Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten", so Röhmann.
„Von den 1,7 Mio. Menschen, die in der Region Lüneburg leben, sind rund
68.000 Menschen derzeit pflegebedürftig. Tendenz: stark steigend. Deshalb
brauchen wir gerade auch auf dem Land gute Pflege, gut qualifiziertes und gut
bezahltes Pflegepersonal!", sagt die Landesbeauftragte Jutta Schiecke.
In der Region Lüneburg gibt es 417 Pflegeheime, 251 ambulante Pflegedienste,
39 Krankenhäuser und 14 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. In den
ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in der Region sind ca. 25.000
Personen beschäftigt.
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Donnerstag, 30. März 2017
Regionaltagung
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Dienstag, 14. Juli 2015
Niedersächsischer Landtag
Diskutiert über zerstreutes Wohnen
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
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