Gute Krankenhäuser für zerstreut Wohnende
Wer zerstreut wohnt, muss natürlich auch einigermaßen fit sein. Dafür braucht man ab und zu ein gutes Krankenhaus. Jürgen Lehnau aus Friedeburg und Wolf-Dietrich Hufenbach aus Wilhelmshaven fordern deshalb in einer Petition mehr Geld auch für das Personal. Diese Petition kann bis zum 4. Juni 2018 unterzeichnet werden.
Der Text der Petition:
Liebe Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, Sie nehmen wahr, dass die medizinische und pflegerische Gesundheitsversorgung in den Krankenhäusern unter einem enormen wirtschaftlichen Druck stehen. Vornehmlich Schwestern, Pfleger, Ärzte und Ärztinnen leisten unter schlechten strukturierten Arbeitsbedingungen und mit viel zu wenig Personal aufopfernd ihren Dienst bis zum „Ausbrennen“.
Zunehmende Arbeitshetze und immer mehr schriftlich zu formulierende Kontrollfunktionen bei immer mehr beschleunigten Arbeitsabläufen und -methoden haben einen erheblichen Qualitätsverlust zur Folge. Letztendlich führt das zu fehlender konzentrierter Aufmerksamkeit des Personals; Faktoren, die zum Verlust des Vertrauens der Patienten in eine verantwortungsvolle Arbeit münden. Diese Bedingungen werden zum einen der Verantwortung des Personals und zum anderen der Würde des zu behandelnden Patienten nicht mehr gerecht. Immer mehr Personal „quittiert“ den Dienst und es kommt zu Personal- und Fachkräftemangel. Die Bundesländer sind für die Investitionen in die Ausstattung, also Mobiliar, Infrastruktur, Gebäude und Geräte zuständig.
Ein Grund, warum niedersächsische Krankenhäuser mindestens zu 30 % in privater Trägerschaft sind, ist die mangelhafte finanzielle Unterstützung. Private Konzerne als Betreiber erwirtschaften im Höchstfall 15 % Rendite für ihre Aktionäre, weil sie ihre Beschäftigten meistens nicht tarifgerecht entlohnen und möglichst an Fachkräften sparen, als auch das Leistungsspektrum der Versorgung auf ertragreiche, sprich reine Wirtschaftlichkeit, reduzieren. Das alles passiert vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages auf Grundversorgung durch den Staat (optimal wäre bedarfsorientiert sowohl in ländlicher Fläche als auch in Ballungszentren mit Qualität und Vielfalt)! Inzwischen hat sich ein ehemals durch das Grundgesetz gestützter Auftrag zur Gesundheitsfürsorge in ein krankes Zwitterwesen aus gewinnorientierter Privatwirtschaft und reststaatlicher Fürsorge entwickelt und ist dabei, sich auf Kosten von Pflegepersonal, Ärzten/innen und Patienten immer stärker zu etablieren.
Professor Dr. Siegfried Broß führt dazu aus: „Es muss nachdenklich stimmen, dass der schrankenlose, geradezu ungezügelte Wettbewerb zunächst zu einem zentralen ‚Staatsziel‘ der Integration erhöht wurde. Ohne dass dies thematisiert oder in irgendeiner Weise deutlich wahrnehmbar gekennzeichnet worden wäre, wurde auf diese schleichende Weise eine neue Werteordnung geschaffen. Es ist nicht zu übersehen, dass die Menschen hierdurch in einem nicht geringen Maße ausgeblendet werden.“ [Quelle: Zitat: Professor Dr. Siegfried Broß, Vortrag vom 23. 9. 2017] „Krankenversicherung und Krankenfürsorge ambulant oder stationär in einem Krankenhaus stehen notwendigerweise im Sozialstaat des Grundgesetzes bei einer Zusammenschau der maßgeblichen Staatsstrukturbestimmungen wegen des unabdingbaren Schutzes eines jeden einzelnen Menschen in einem unlösbaren Zusammenhang.“ [Quelle: Zitat: Professor Dr. Siegfried Broß, Vortrag vom 23. 9. 2017]
Damit die niedersächsischen Krankenhäuser in Zukunft einen besseren wirtschaftlichen Handlungsrahmen durch Investitionen erhalten, bitten wir den Landtag, nicht nur wesentlich größere Budgets zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Gesamtstruktur zu hinterfragen und gegebenenfalls einem grundlegendem Wandel zu unterziehen. Neben unserer Forderung an das Land muss diese Petition auch an den Bund weitergereicht werden, da die Situation das ganze Bundesgebiet und damit deren Medizinlandschaft betrifft.
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Dienstag, 24. April 2018
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Montag, 8. Mai 2017
Pflegekongress
Immer mehr Pflegebedürftige: Fachkräftemangel mit mehr Geld verhindern
Hildesheim. Mehr als 200 Gäste aus allen Bereichen des Pflegesektors haben heute beim Pflegekongress des Landes Niedersachsen neue Ansichten und Ideen für die „Pflege der Zukunft" entwickelt. Ministerpräsident Stephan Weil und Sozialministerin Cornelia Rundt eröffneten die Konferenz zusammen mit Landrat Olaf Levonen im Hildesheimer Kreishaus.
Ministerpräsident Stephan Weil betonte die große Bedeutung einer hochwertigen und wohnortnahen Pflege für die Menschen in Niedersachsen und verwies auf die politischen Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung der Pflegekräfte. "Die Pflege steht vor einer zentralen Herausforderung, und zwar der Fachkräftesicherung", sagte Weil: "Der Pflegeberuf muss noch attraktiver werden, ein angemessenes Entgelt und eine damit verbundene angemessene Anerkennung sind die Voraussetzung. Die Landesregierung wird bei diesem Thema hartnäckig bleiben."
Ministerin Cornelia Rundt rief dazu auf, Pflegekräfte in Niedersachsen besser zu entlohnen, es würden leider immer noch nicht von allen stationären und ambulanten Anbietern Tariflöhne gezahlt. „Vergleicht man die niedersächsischen Durchschnittslöhne in der Altenpflege mit denen anderer Bundesländer, zeigt sich: In Niedersachsen verdienen sowohl Fachkräfte als auch Hilfskräfte weniger als in fast allen anderen Bundesländern", so Rundt.
Anbieter und Pflegekassen müssten sich in Zukunft auf höhere Pflegesätze für Niedersachsen einigen, um mit einer angemessenen Bezahlung und deren vollständiger Refinanzierung einen Fachkräftemangel zu verhindern. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege seien nur erfolgversprechend, wenn die so wichtige Arbeit in der Pflege auch angemessen bezahlt werde, so die Ministerin: „Die Personalkosten müssen vollständig auf tariflicher Basis durch die Pflegekassen als Kostenträger refinanziert werden."
Die letzte amtliche Pflegestatistik macht deutlich, dass ein starker Handlungsbedarf besteht. So hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Niedersachsen von 2005 bis 2015 um knapp 40 % auf rund 318.000 erhöht. Bis 2030 ist mit rund 380.000 Pflegebedürftigen zu rechnen. Zwar hat sich auch die Zahl der in niedersächsischen Pflegeeinrichtungen beschäftigten Personen in diesem Zeitraum um ca. 45 % auf 121.000 erhöht, allerdings wird dieser Personalzuwachs bei weitem noch nicht ausreichen, um auch zukünftig eine gute und auskömmliche Pflege sicherzustellen. Deshalb hat die Landesregierung viele Maßnahmen ergriffen, um eine flächendeckende, gute und menschenwürdige Versorgung der pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicherzustellen.
Mit Blick auf das Ziel, ausreichend junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und sie auch langfristig im Beruf halten zu können, begrüßte Ministerin Cornelia Rundt grundsätzlich die Einführung einer gemeinsamen Ausbildung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, ist jedoch enttäuscht, dass der Bund auf der Zielgeraden leider noch zu einem politischen Kompromiss gezwungen worden sei. „Bei einer vollständig generalistischen Ausbildung für die Pflegeberufe würde es künftig kein Argument mehr für eine unterschiedliche Bezahlung geben; denn im Moment verdienen die Fachkräfte in der Altenpflege in Niedersachsen im Vergleich zu denen der Krankenpflege immer noch fast 27 Prozent weniger - das ist ein unhaltbarer Zustand!", sagte die Ministerin. Eine flächendeckende Versorgung beiguter Qualität könnten in der Pflegebranche nur diejenigen bieten, die ausreichend qualifizierte und motivierte Pflegekräfte zur Verfügung hätten. Die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit an den Altenpflegeschulen in Niedersachsen sei ein weiterer wichtiger Schritt der Landesregierung, um Nachwuchskräfte für den Beruf zu gewinnen; das Land setzt dafür Fördergelder in Höhe von aktuell 7,75 Mio. Euro ein - „gut angelegtes Geld, wie die kontinuierlich steigenden Schülerzahlen belegen".
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßte in ihrer Rede vor dem Pflegekongress die Tatsache, dass sich Arbeitgeberverbände gemeinsam mit ver.di auf den Weg gemacht haben, um einen niedersachsenweiten Tarifvertrag Sozialeszu erarbeiten; sie sagte für diesen Prozess ihre Unterstützung insbesondere für die Erlangung einer Allgemeinverbindlichkeit zu. Die von der Landesregierung initiierte Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen sei ein weiterer wichtiger Baustein, um rund 70.000 niedersächsischen Pflegefachkräften endlich eine starken Stimme zu geben und sie zu einem wichtigen „Player" im Gesundheitswesen zu machen. Denn neben einer angemessenen Bezahlung sind auch die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz von großer Bedeutung, um die Pflegekräfte im Job zu halten. „Die Pflege im Minutentakt wird weder den Pflegekräften noch den Pflegebedürftigen gerecht", sagte Rundt, die sich u.a. dafür eingesetzt hat, dass Personaluntergrenzen eingeführt werden in Krankenhausbereichen wie Intensivstationen, in denen die Patientensicherheit besonders im Vordergrund steht - diese hat die Bundesregierung vergangenen Monat beschlossen. „Personaluntergrenzen kommen sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Pflegekräften zugute", so Rundt, allerdings dürften die „Untergrenzen" nicht als Standardniveau angesehen werden. Das Land setzt sich in Verhandlungen für deutliche Verbesserungen der personellen Ausstattung ein, die bisherigen Personalschlüssel in Niedersachsen sollen angehoben und in einem Rahmenvertrag festgeschrieben werden. Außerdem setzt sich Ministerin Rundt für eine Reduzierung der überbordenden Dokumentationspflichten für Pflegekräfte ein, denn die entsprechende Zeit fehlt in der Pflege am Menschen. Niedersachsen hat die Umsetzung des Bundesprojekts zur Implementierung eines neuen Pflegedokumentationssystems aktiv begleitet. Cornelia Rundt: „Die
Rückmeldungen aus den rund 1.200 teilnehmenden Einrichtungen und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Prüfinstanzen belegen: Das neue Pflegedokumentationssystem ist in der Praxis erfolgreich. Pflegekräfte werden entlastet und mehr noch, sie fühlen sich wieder in ihrer Fachlichkeit wahrgenommen."
Zum Abschluss appellierte die Ministerin an alle Beteiligten, nicht die Angehörigen von Pflegebedürftigen aus den Augen zu verlieren, auch sie verdienten eine „faire Entlohnung": „Bisher können sich Angehörige oft nur mit hohen finanziellen Einbußen für einen begrenzen Zeitraum um die zu pflegende Person kümmern. Das ist ungerecht und unsolidarisch. Wie Kinderbetreuung sehe ich die häusliche Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Warum nicht ähnlich wie beim Elterngeld ein Pflegegeld gewähren? Das schafft Sicherheit." Ein Fazit des Pflegekongresses: Trotz all der bereits ergriffenen Maßnahmen besteht weiter akuter Handlungsbedarf, will man den jetzt schon drohenden Fachkräftemangel stoppen. Der Pflegekongress spürte mit Hilfe von Expertinnen und Experten sowie den interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Entwicklungsmöglichkeiten in der Pflege auf. „Ein ‚Weiter wie bisher!' wird nicht funktionieren", sagte Sozialministerin Cornelia Rundt, „wir müssen das Thema Pflege neu denken, und insbesondere Vergütungs- und Finanzierungsfragen angemessen lösen."
Hildesheim. Mehr als 200 Gäste aus allen Bereichen des Pflegesektors haben heute beim Pflegekongress des Landes Niedersachsen neue Ansichten und Ideen für die „Pflege der Zukunft" entwickelt. Ministerpräsident Stephan Weil und Sozialministerin Cornelia Rundt eröffneten die Konferenz zusammen mit Landrat Olaf Levonen im Hildesheimer Kreishaus.
Ministerpräsident Stephan Weil betonte die große Bedeutung einer hochwertigen und wohnortnahen Pflege für die Menschen in Niedersachsen und verwies auf die politischen Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung der Pflegekräfte. "Die Pflege steht vor einer zentralen Herausforderung, und zwar der Fachkräftesicherung", sagte Weil: "Der Pflegeberuf muss noch attraktiver werden, ein angemessenes Entgelt und eine damit verbundene angemessene Anerkennung sind die Voraussetzung. Die Landesregierung wird bei diesem Thema hartnäckig bleiben."
Ministerin Cornelia Rundt rief dazu auf, Pflegekräfte in Niedersachsen besser zu entlohnen, es würden leider immer noch nicht von allen stationären und ambulanten Anbietern Tariflöhne gezahlt. „Vergleicht man die niedersächsischen Durchschnittslöhne in der Altenpflege mit denen anderer Bundesländer, zeigt sich: In Niedersachsen verdienen sowohl Fachkräfte als auch Hilfskräfte weniger als in fast allen anderen Bundesländern", so Rundt.
Anbieter und Pflegekassen müssten sich in Zukunft auf höhere Pflegesätze für Niedersachsen einigen, um mit einer angemessenen Bezahlung und deren vollständiger Refinanzierung einen Fachkräftemangel zu verhindern. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege seien nur erfolgversprechend, wenn die so wichtige Arbeit in der Pflege auch angemessen bezahlt werde, so die Ministerin: „Die Personalkosten müssen vollständig auf tariflicher Basis durch die Pflegekassen als Kostenträger refinanziert werden."
Die letzte amtliche Pflegestatistik macht deutlich, dass ein starker Handlungsbedarf besteht. So hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Niedersachsen von 2005 bis 2015 um knapp 40 % auf rund 318.000 erhöht. Bis 2030 ist mit rund 380.000 Pflegebedürftigen zu rechnen. Zwar hat sich auch die Zahl der in niedersächsischen Pflegeeinrichtungen beschäftigten Personen in diesem Zeitraum um ca. 45 % auf 121.000 erhöht, allerdings wird dieser Personalzuwachs bei weitem noch nicht ausreichen, um auch zukünftig eine gute und auskömmliche Pflege sicherzustellen. Deshalb hat die Landesregierung viele Maßnahmen ergriffen, um eine flächendeckende, gute und menschenwürdige Versorgung der pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger sicherzustellen.
Mit Blick auf das Ziel, ausreichend junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen und sie auch langfristig im Beruf halten zu können, begrüßte Ministerin Cornelia Rundt grundsätzlich die Einführung einer gemeinsamen Ausbildung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, ist jedoch enttäuscht, dass der Bund auf der Zielgeraden leider noch zu einem politischen Kompromiss gezwungen worden sei. „Bei einer vollständig generalistischen Ausbildung für die Pflegeberufe würde es künftig kein Argument mehr für eine unterschiedliche Bezahlung geben; denn im Moment verdienen die Fachkräfte in der Altenpflege in Niedersachsen im Vergleich zu denen der Krankenpflege immer noch fast 27 Prozent weniger - das ist ein unhaltbarer Zustand!", sagte die Ministerin. Eine flächendeckende Versorgung beiguter Qualität könnten in der Pflegebranche nur diejenigen bieten, die ausreichend qualifizierte und motivierte Pflegekräfte zur Verfügung hätten. Die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit an den Altenpflegeschulen in Niedersachsen sei ein weiterer wichtiger Schritt der Landesregierung, um Nachwuchskräfte für den Beruf zu gewinnen; das Land setzt dafür Fördergelder in Höhe von aktuell 7,75 Mio. Euro ein - „gut angelegtes Geld, wie die kontinuierlich steigenden Schülerzahlen belegen".
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßte in ihrer Rede vor dem Pflegekongress die Tatsache, dass sich Arbeitgeberverbände gemeinsam mit ver.di auf den Weg gemacht haben, um einen niedersachsenweiten Tarifvertrag Sozialeszu erarbeiten; sie sagte für diesen Prozess ihre Unterstützung insbesondere für die Erlangung einer Allgemeinverbindlichkeit zu. Die von der Landesregierung initiierte Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen sei ein weiterer wichtiger Baustein, um rund 70.000 niedersächsischen Pflegefachkräften endlich eine starken Stimme zu geben und sie zu einem wichtigen „Player" im Gesundheitswesen zu machen. Denn neben einer angemessenen Bezahlung sind auch die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz von großer Bedeutung, um die Pflegekräfte im Job zu halten. „Die Pflege im Minutentakt wird weder den Pflegekräften noch den Pflegebedürftigen gerecht", sagte Rundt, die sich u.a. dafür eingesetzt hat, dass Personaluntergrenzen eingeführt werden in Krankenhausbereichen wie Intensivstationen, in denen die Patientensicherheit besonders im Vordergrund steht - diese hat die Bundesregierung vergangenen Monat beschlossen. „Personaluntergrenzen kommen sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Pflegekräften zugute", so Rundt, allerdings dürften die „Untergrenzen" nicht als Standardniveau angesehen werden. Das Land setzt sich in Verhandlungen für deutliche Verbesserungen der personellen Ausstattung ein, die bisherigen Personalschlüssel in Niedersachsen sollen angehoben und in einem Rahmenvertrag festgeschrieben werden. Außerdem setzt sich Ministerin Rundt für eine Reduzierung der überbordenden Dokumentationspflichten für Pflegekräfte ein, denn die entsprechende Zeit fehlt in der Pflege am Menschen. Niedersachsen hat die Umsetzung des Bundesprojekts zur Implementierung eines neuen Pflegedokumentationssystems aktiv begleitet. Cornelia Rundt: „Die
Rückmeldungen aus den rund 1.200 teilnehmenden Einrichtungen und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Prüfinstanzen belegen: Das neue Pflegedokumentationssystem ist in der Praxis erfolgreich. Pflegekräfte werden entlastet und mehr noch, sie fühlen sich wieder in ihrer Fachlichkeit wahrgenommen."
Zum Abschluss appellierte die Ministerin an alle Beteiligten, nicht die Angehörigen von Pflegebedürftigen aus den Augen zu verlieren, auch sie verdienten eine „faire Entlohnung": „Bisher können sich Angehörige oft nur mit hohen finanziellen Einbußen für einen begrenzen Zeitraum um die zu pflegende Person kümmern. Das ist ungerecht und unsolidarisch. Wie Kinderbetreuung sehe ich die häusliche Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Warum nicht ähnlich wie beim Elterngeld ein Pflegegeld gewähren? Das schafft Sicherheit." Ein Fazit des Pflegekongresses: Trotz all der bereits ergriffenen Maßnahmen besteht weiter akuter Handlungsbedarf, will man den jetzt schon drohenden Fachkräftemangel stoppen. Der Pflegekongress spürte mit Hilfe von Expertinnen und Experten sowie den interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Entwicklungsmöglichkeiten in der Pflege auf. „Ein ‚Weiter wie bisher!' wird nicht funktionieren", sagte Sozialministerin Cornelia Rundt, „wir müssen das Thema Pflege neu denken, und insbesondere Vergütungs- und Finanzierungsfragen angemessen lösen."
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Freitag, 25. November 2016
Generalistik
Reform kurz vor dem Aus?
Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
So scheinen es zumindest die Altenpflege und die Kinderkrankenpflege zu sehen, wenn man dem Titel „Altenpflege und Kinderkrankenpflege einig: Generalistik ist der Ruin". (Pressemitteilung „Bündnis für Altenpflege" vom 09. November 2016) folgt.
Dort wird weiter ausgeführt: „Die Befürworter schwinden, und auf allen Ebenen gibt es breiten Widerstand. So kam eine repräsentative Umfrage einer Pflegefachzeitschrift zu dem Ergebnis, dass 79 % der Leitungskräfte von Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrt und 88 % der privaten Träger gegen die Generalistik sind." (Pressemitteilung „Bündnis für Altenpflege" vom 9. November 2016).
Noch deutlicher sind die Zahlen der Kinderkrankenpflege. Einer u. a. in der Zeitschrift des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (Heft 5/16) vorgestellten bundesweiten Umfrage zufolge lehnen 99 % der Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger die derzeitigen Pläne der Bundesregierung für eine generalistische Pflegeausbildung ab.
Inzwischen scheint die Reform sogar „kurz vor dem Aus" zu stehen (http://www.aerzteblatt.
de/nachrichten/71285).
Vorbemerkung der Landesregierung
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 106. Sitzung am 15. 9. 2016 die Entschließung „Generalistische Pflegeausbildung jetzt einführen!" (Drs. 17/6478) angenommen. Die Landesregierung beteiligt sich in diesem Sinn mit der Zielsetzung der Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung aktiv am Neuordnungsprozess.
1. Welche Berufsgruppen begrüßen die Generalistik?
Es liegen keine belastbaren berufsgruppenspezifischen Untersuchungen vor. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK), in dem alle Berufsgruppen repräsentiert sind, und die überwiegende Mehrheit der Pflegewissenschaftler begrüßen die Generalistik.
2. Wie groß ist die inhaltliche Überschneidung der betroffenen Ausbildungen?
Bereits die bisherigen Ausbildungsinhalte nach dem Alten- und Krankenpflegegesetz weisen ein hohes Maß an inhaltlichen Überschneidungen auf. Dies wird in der Praxis dadurch unterstrichen, dass sich die spätere Berufstätigkeit vieler Pflegenden nicht mehr auf den mit der jeweiligen Erstausbildung verbundenen Bereich beschränkt. Mit der Generalistik soll ein neuer Pflegeberuf implementiert werden, der die Anforderungen an den Pflegeberuf am Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht den Institutionen ausrichtet. Die bisherigen Ausbildungsinhalte sollen in den Neuregelungen aufgehen.
3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der bisher eingeschlagene Weg der falsche ist, und wenn ja, welche Alternativen sieht sie?
Nein.
Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
So scheinen es zumindest die Altenpflege und die Kinderkrankenpflege zu sehen, wenn man dem Titel „Altenpflege und Kinderkrankenpflege einig: Generalistik ist der Ruin". (Pressemitteilung „Bündnis für Altenpflege" vom 09. November 2016) folgt.
Dort wird weiter ausgeführt: „Die Befürworter schwinden, und auf allen Ebenen gibt es breiten Widerstand. So kam eine repräsentative Umfrage einer Pflegefachzeitschrift zu dem Ergebnis, dass 79 % der Leitungskräfte von Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrt und 88 % der privaten Träger gegen die Generalistik sind." (Pressemitteilung „Bündnis für Altenpflege" vom 9. November 2016).
Noch deutlicher sind die Zahlen der Kinderkrankenpflege. Einer u. a. in der Zeitschrift des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (Heft 5/16) vorgestellten bundesweiten Umfrage zufolge lehnen 99 % der Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger die derzeitigen Pläne der Bundesregierung für eine generalistische Pflegeausbildung ab.
Inzwischen scheint die Reform sogar „kurz vor dem Aus" zu stehen (http://www.aerzteblatt.
de/nachrichten/71285).
Vorbemerkung der Landesregierung
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 106. Sitzung am 15. 9. 2016 die Entschließung „Generalistische Pflegeausbildung jetzt einführen!" (Drs. 17/6478) angenommen. Die Landesregierung beteiligt sich in diesem Sinn mit der Zielsetzung der Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung aktiv am Neuordnungsprozess.
1. Welche Berufsgruppen begrüßen die Generalistik?
Es liegen keine belastbaren berufsgruppenspezifischen Untersuchungen vor. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK), in dem alle Berufsgruppen repräsentiert sind, und die überwiegende Mehrheit der Pflegewissenschaftler begrüßen die Generalistik.
2. Wie groß ist die inhaltliche Überschneidung der betroffenen Ausbildungen?
Bereits die bisherigen Ausbildungsinhalte nach dem Alten- und Krankenpflegegesetz weisen ein hohes Maß an inhaltlichen Überschneidungen auf. Dies wird in der Praxis dadurch unterstrichen, dass sich die spätere Berufstätigkeit vieler Pflegenden nicht mehr auf den mit der jeweiligen Erstausbildung verbundenen Bereich beschränkt. Mit der Generalistik soll ein neuer Pflegeberuf implementiert werden, der die Anforderungen an den Pflegeberuf am Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht den Institutionen ausrichtet. Die bisherigen Ausbildungsinhalte sollen in den Neuregelungen aufgehen.
3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der bisher eingeschlagene Weg der falsche ist, und wenn ja, welche Alternativen sieht sie?
Nein.
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Freitag, 26. Februar 2016
Niedersachsen stimmt zu
Gute Pflege - gute Bezahlung
Hannover. Niedersachsen hat heute im Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterstützt. Mit den künftigen Regelungen sollen neben der Berufsausbildung auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert sowie eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet werden.
„Die Vorteile liegen klar auf der Hand", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar."
Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz werde auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten.
„Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte", so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme."
Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege - egal in welchem Bereich - brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger.
„Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben", so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.
Hannover. Niedersachsen hat heute im Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterstützt. Mit den künftigen Regelungen sollen neben der Berufsausbildung auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert sowie eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet werden.
„Die Vorteile liegen klar auf der Hand", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar."
Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz werde auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten.
„Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte", so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme."
Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege - egal in welchem Bereich - brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger.
„Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben", so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.
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Mittwoch, 13. Januar 2016
Reform der Pflegeberufe
Schluss mit Sparen auf dem Rücken der Pflegekräfte
Hannover. „Das Pflegeberufsgesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Generalisierung der Pflegeausbildung", sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt heute zum Beschluss des Bundeskabinetts für einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe. Denn, so Ministerin Rundt, der überwiegende Ausbildungsinhalt der klassischen Pflegeberufe sei ohnehin identisch. Im Übrigen werde durch qualifizierte und differenzierte Ausbildungsmodule den besonderen Anforderungen der pflegefachlichen Spezialisierungen Rechnung getragen.
„Insgesamt wird die Ausbildung in der Pflege vielseitiger und attraktiver - und genau das brauchen wir zur Zukunftssicherung in der Pflege", sagt die Ministerin. Insbesondere in Niedersachsen liegt die Bezahlung in der Altenpflege deutlich unter der in der Krankenpflege. „Das lässt sich bei generalisierter Ausbildung endgültig nicht mehr rechtfertigen", sagt Cornelia Rundt. Mit der generalisierten Pflegeausbildung werden den Absolventinnen und Absolventen endlich neue Perspektiven der beruflichen Mobilität auch jenseits der Altenpflege eröffnet.
„Spätestens dann", so die Ministerin, „wird in der Altenpflege das Sparen auf dem Rücken der Pflegekräfte ein Ende haben." Arbeitgeber und Pflegekassen kämen nicht umhin, Altenpflegerinnen und -pfleger tariflich zu vergüten, so Rundt. „Mit dem Pflegeberufsgesetz wird der Druck zu einer längst überfälligen Anpassung der Einkommen in der Pflege Niedersachsens an das Tarifniveau weiter zunehmen", ist die Ministerin zuversichtlich.
Eine entsprechende Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte, die die verbindliche Berücksichtigung tariflicher Bezahlung bei der Berechnung der Pflegeentgelte sicher stellt, haben zuletzt die Ministerin sowie die AOK Niedersachsen und die Landesvertretung Niedersachsen des Verbands der Ersatzkassen unterzeichnet.
-
Hannover. „Das Pflegeberufsgesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Generalisierung der Pflegeausbildung", sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt heute zum Beschluss des Bundeskabinetts für einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe. Denn, so Ministerin Rundt, der überwiegende Ausbildungsinhalt der klassischen Pflegeberufe sei ohnehin identisch. Im Übrigen werde durch qualifizierte und differenzierte Ausbildungsmodule den besonderen Anforderungen der pflegefachlichen Spezialisierungen Rechnung getragen.
„Insgesamt wird die Ausbildung in der Pflege vielseitiger und attraktiver - und genau das brauchen wir zur Zukunftssicherung in der Pflege", sagt die Ministerin. Insbesondere in Niedersachsen liegt die Bezahlung in der Altenpflege deutlich unter der in der Krankenpflege. „Das lässt sich bei generalisierter Ausbildung endgültig nicht mehr rechtfertigen", sagt Cornelia Rundt. Mit der generalisierten Pflegeausbildung werden den Absolventinnen und Absolventen endlich neue Perspektiven der beruflichen Mobilität auch jenseits der Altenpflege eröffnet.
„Spätestens dann", so die Ministerin, „wird in der Altenpflege das Sparen auf dem Rücken der Pflegekräfte ein Ende haben." Arbeitgeber und Pflegekassen kämen nicht umhin, Altenpflegerinnen und -pfleger tariflich zu vergüten, so Rundt. „Mit dem Pflegeberufsgesetz wird der Druck zu einer längst überfälligen Anpassung der Einkommen in der Pflege Niedersachsens an das Tarifniveau weiter zunehmen", ist die Ministerin zuversichtlich.
Eine entsprechende Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte, die die verbindliche Berücksichtigung tariflicher Bezahlung bei der Berechnung der Pflegeentgelte sicher stellt, haben zuletzt die Ministerin sowie die AOK Niedersachsen und die Landesvertretung Niedersachsen des Verbands der Ersatzkassen unterzeichnet.
-
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Freitag, 18. Dezember 2015
Pflegestärkungsgesetz
Cornelia Rundt: "Widerspruch zwischen Verantwortung der Länder und Handlungsmöglichkeiten"
Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat heute im Bundesrat das zweite Pflegestärkungsgesetz begrüßt, weil dieses einen „weiteren Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung in der Pflege" darstelle.
„Gleichwohl darf uns diese Regelung nicht dazu verführen, das Problem der Unterbezahlung und Unterbesetzung in der Pflege als gelöst zu betrachten", sagte die Ministerin: „Auch mit dieser Regelung bleibt der Widerspruch bestehen, dass den Ländern einerseits die Verantwortung für die Versorgungsstruktur nach § 9 SGB XI in der Pflege obliegt, sie aber nicht bzw. nur am Rande Verhandlungspartner im Pflegesatzgeschehen sind. Scheitern die Selbstverwaltungsorgane und finden sie keine geeigneten Lösungen, dann droht ein ernsthafter Versorgungsengpass - gerade in der ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger im ländlichen Raum." Der Widerspruch von Verantwortung und wirklichen Handlungsmöglichkeiten der Länder in der Pflege bleibe auch nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bestehen, es müsse weitere Reformen in der Pflege-Politik des Bundes geben.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt schon bald in Kraft. „Es handelt sich ohne Zweifel um einen Meilenstein auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege in Deutschland", sagte die Niedersächsische Sozialministerin, die sich mit der Initiative „Gute Pflege, gute Jobs" sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für bessere Pflegebedingungen für Pflegebedürftige sowie bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte stark macht.
„Die Umsteuerung in der Pflege ist notwendig - Niedersachsen begrüßt das Zweite Pflegestärkungsgesetz." Viele wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung würden mit diesem Gesetz vorgenommen, so Cornelia Rundt: Die Abkehr vom verrichtungsorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff einerseits und die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs um kognitive und psychische Beeinträchtigungen andererseits seien überfällig gewesen. „Endlich wird auch Demenz als eine der folgenschwersten und häufigsten Alterserkrankungen angemessen als gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbstständigkeit anerkannt", sagte Niedersachsens Sozialministerin.
Cornelia Rundt wies außerdem auf die ebenfalls zu begrüßenden Regelungen zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung nicht erwerbsmäßig Pflegender sowie die nochmals verbesserte Regelung zur Erweiterung der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen im Laufe des Beratungsprozesses hin. Rundt: „Es ist bemerkenswert, dass mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Vertragsparteien verpflichtet werden, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten, bundesweiten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.
Dennoch fehle leider weiterhin ein Ansatz, Pflege mit einer bedarfsgerechten Anzahl von angemessen vergüteten Pflegenden auszustatten. „Der Blick auf die gegenwärtige Situation der personellen Ausstattung in der Pflege ist wenig ermutigend: Derzeit gefährden Pflegeunternehmen ihre Existenz, wenn sie bedarfsgerecht Fachkräfte einstellen und auch tariflich entlohnen." Cornelia Rundt wirbt in diesem Zusammenhang auch weiterhin für einen Tarifvertrag Soziales, entsprechende Verhandlungen der Tarifpartner laufen in Niedersachsen. Sie hatte gestern mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Niedersachsen, Dr. Jürgen Peter, und Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, die folgende gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Altenpflegekräfte in Niedersachsen unterzeichnet: „Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die AOK Niedersachsen und die vdek-Landesvertretung Niedersachsen unterstützen dies durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss."
Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat heute im Bundesrat das zweite Pflegestärkungsgesetz begrüßt, weil dieses einen „weiteren Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung in der Pflege" darstelle.
„Gleichwohl darf uns diese Regelung nicht dazu verführen, das Problem der Unterbezahlung und Unterbesetzung in der Pflege als gelöst zu betrachten", sagte die Ministerin: „Auch mit dieser Regelung bleibt der Widerspruch bestehen, dass den Ländern einerseits die Verantwortung für die Versorgungsstruktur nach § 9 SGB XI in der Pflege obliegt, sie aber nicht bzw. nur am Rande Verhandlungspartner im Pflegesatzgeschehen sind. Scheitern die Selbstverwaltungsorgane und finden sie keine geeigneten Lösungen, dann droht ein ernsthafter Versorgungsengpass - gerade in der ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger im ländlichen Raum." Der Widerspruch von Verantwortung und wirklichen Handlungsmöglichkeiten der Länder in der Pflege bleibe auch nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bestehen, es müsse weitere Reformen in der Pflege-Politik des Bundes geben.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt schon bald in Kraft. „Es handelt sich ohne Zweifel um einen Meilenstein auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege in Deutschland", sagte die Niedersächsische Sozialministerin, die sich mit der Initiative „Gute Pflege, gute Jobs" sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für bessere Pflegebedingungen für Pflegebedürftige sowie bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte stark macht.
„Die Umsteuerung in der Pflege ist notwendig - Niedersachsen begrüßt das Zweite Pflegestärkungsgesetz." Viele wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung würden mit diesem Gesetz vorgenommen, so Cornelia Rundt: Die Abkehr vom verrichtungsorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff einerseits und die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs um kognitive und psychische Beeinträchtigungen andererseits seien überfällig gewesen. „Endlich wird auch Demenz als eine der folgenschwersten und häufigsten Alterserkrankungen angemessen als gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbstständigkeit anerkannt", sagte Niedersachsens Sozialministerin.
Cornelia Rundt wies außerdem auf die ebenfalls zu begrüßenden Regelungen zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung nicht erwerbsmäßig Pflegender sowie die nochmals verbesserte Regelung zur Erweiterung der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen im Laufe des Beratungsprozesses hin. Rundt: „Es ist bemerkenswert, dass mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Vertragsparteien verpflichtet werden, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten, bundesweiten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.
Dennoch fehle leider weiterhin ein Ansatz, Pflege mit einer bedarfsgerechten Anzahl von angemessen vergüteten Pflegenden auszustatten. „Der Blick auf die gegenwärtige Situation der personellen Ausstattung in der Pflege ist wenig ermutigend: Derzeit gefährden Pflegeunternehmen ihre Existenz, wenn sie bedarfsgerecht Fachkräfte einstellen und auch tariflich entlohnen." Cornelia Rundt wirbt in diesem Zusammenhang auch weiterhin für einen Tarifvertrag Soziales, entsprechende Verhandlungen der Tarifpartner laufen in Niedersachsen. Sie hatte gestern mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Niedersachsen, Dr. Jürgen Peter, und Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, die folgende gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Altenpflegekräfte in Niedersachsen unterzeichnet: „Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die AOK Niedersachsen und die vdek-Landesvertretung Niedersachsen unterstützen dies durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss."
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Mittwoch, 7. Oktober 2015
Umlage beschlossen
Altenpflege: Alle sollen sich an Ausbildungskosten beteiligen
Hannover. Mit einem zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung tritt Niedersachsen dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf für eine Umlage in der Altenpflege-Ausbildung zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Der Bedarf an Fachkräften ist groß: Ohne entsprechende Maßnahmen fehlen hier voraussichtlich bereits im Jahr 2020 etwa 6.500 Fachkräfte. Mit einer Umlagefinanzierung sollen künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Die Einführung der Umlage beseitigt den derzeitigen Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden und schafft so mehr Gerechtigkeit.
Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege sollen die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet bekommen. Dazu müssen die Träger der rund 3.200 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist vor allem von der Höhe der eigenen Leistungen abhängig. Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt.
Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege könne nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Ausbildungsumlage solle ein Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit die Möglichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen schönen und zukunftssicheren Beruf nahe an den Menschen zu bieten.
Hannover. Mit einem zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung tritt Niedersachsen dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf für eine Umlage in der Altenpflege-Ausbildung zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Der Bedarf an Fachkräften ist groß: Ohne entsprechende Maßnahmen fehlen hier voraussichtlich bereits im Jahr 2020 etwa 6.500 Fachkräfte. Mit einer Umlagefinanzierung sollen künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Die Einführung der Umlage beseitigt den derzeitigen Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden und schafft so mehr Gerechtigkeit.
Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege sollen die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet bekommen. Dazu müssen die Träger der rund 3.200 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist vor allem von der Höhe der eigenen Leistungen abhängig. Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt.
Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege könne nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Ausbildungsumlage solle ein Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit die Möglichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen schönen und zukunftssicheren Beruf nahe an den Menschen zu bieten.
Samstag, 12. September 2015
Radio ffn
Kein lachhafter Wunsch
50 000 Euro sind im Topf: Radio ffn erfüllt Wünsche von Hörerinnen und Hörern. Der von mir heute geäußerte Wunsch dürfte ganz im Sinne von Seniorinnen und Senioren sein, die länger leben wollen. Länger lebt man bekanntlich mit Humor. Den Humorlosen kommt das nur so vor.
Gewünscht habe ich mir die Bestellung von 10 Exemplaren meiner Broschüre "Zerstreutes Wohnen-Ratgeber für alle ab 70", die an zerstreut Wohnende verschenkt werden. Diesen Wunsch mag man lachhaft finden, ist er aber gar nicht...
www.radioffn.de
50 000 Euro sind im Topf: Radio ffn erfüllt Wünsche von Hörerinnen und Hörern. Der von mir heute geäußerte Wunsch dürfte ganz im Sinne von Seniorinnen und Senioren sein, die länger leben wollen. Länger lebt man bekanntlich mit Humor. Den Humorlosen kommt das nur so vor.
Gewünscht habe ich mir die Bestellung von 10 Exemplaren meiner Broschüre "Zerstreutes Wohnen-Ratgeber für alle ab 70", die an zerstreut Wohnende verschenkt werden. Diesen Wunsch mag man lachhaft finden, ist er aber gar nicht...
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Donnerstag, 20. August 2015
Senioren- und Pflegestützpunkte
Viele Informationen und gute Beratung
Hannover. Die Finanzierung der Senioren- und PflegestützpunkteNiedersachsen (SPN) ist für die nächsten fünf Jahre sichergestellt. Darauf hat Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hingewiesen: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem 2014 neu aufgestellten Förderangebot der Senioren- und Pflegestützpunkte den Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen auch in Zukunft passgenaue Hilfe und Beratung anbieten können." Eine entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten.
Ziel der Landesregierung sind laut Ministerin Rundt flächendeckende Anlaufstellen mit einem breit gefächerten gemeinsamen Informations- und Beratungsangebot. Dazu gehören Möglichkeiten des ehrenamtlichen Einsatzes, Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren und die Pflege. Diese Anlaufstellen sind erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Wohnen im Alter, also um "zerstreutes Wohnen" geht, und sie bieten eine qualitativ hochwertige Pflegeberatung.
In insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten, in der Region Hannover, in der Landeshauptstadt Hannover und in der Stadt Göttingen sind diese Beratungsstellen mittlerweile erfolgreich tätig. Vorgehalten werden sie von den Kommunen bzw. von freien Trägern. Mit der Förderung werden der Zugang zu Serviceangeboten sowie Beratung aus einer Hand erleichtert. Ältere Menschen sollen gestärkt, ihre Selbstbestimmtheit soll bewahrt und gefördert werden. Wegen der Kombination von Pflegestützpunkten und Seniorenservicebüros ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege für alle Beratungsangebote, die hier zusammengeführt werden.
„Ältere Menschen sind mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem umfangreichen Wissen mehr denn je wichtige Eckpfeiler unserer Gesellschaft", so Cornelia Rundt. „In den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen erhalten sie deshalb auch Informationen, wie sie sich aktiv bürgerschaftlich engagieren können. Ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können - ein gutes und neutrales Beratungsangebot trägt dazu bei."
So viel Förderung gibt es pro „Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen": Jeder SPN kann mit bis zu 40.000 Euro jährlich vom Land gefördert werden, zusätzlich können pro SPN bis zu 6.000 Euro an die Freiwilligenakademie Niedersachsen für die Organisation des DUO-Programms vor Ort gezahlt werden. Die Pflegekassen verteilen nach der Rahmenvereinbarung für die Pflegestützpunkte jährlich maximal 2,124 Millionen Euro an die kommunalen Träger in Niedersachsen, mindestens 30.000 bis maximal 50.000 Euro. Dazu kommen kommunale Beiträge in unterschiedlicher Höhe.
Hannover. Die Finanzierung der Senioren- und PflegestützpunkteNiedersachsen (SPN) ist für die nächsten fünf Jahre sichergestellt. Darauf hat Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hingewiesen: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem 2014 neu aufgestellten Förderangebot der Senioren- und Pflegestützpunkte den Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen auch in Zukunft passgenaue Hilfe und Beratung anbieten können." Eine entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten.
Ziel der Landesregierung sind laut Ministerin Rundt flächendeckende Anlaufstellen mit einem breit gefächerten gemeinsamen Informations- und Beratungsangebot. Dazu gehören Möglichkeiten des ehrenamtlichen Einsatzes, Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren und die Pflege. Diese Anlaufstellen sind erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Wohnen im Alter, also um "zerstreutes Wohnen" geht, und sie bieten eine qualitativ hochwertige Pflegeberatung.
In insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten, in der Region Hannover, in der Landeshauptstadt Hannover und in der Stadt Göttingen sind diese Beratungsstellen mittlerweile erfolgreich tätig. Vorgehalten werden sie von den Kommunen bzw. von freien Trägern. Mit der Förderung werden der Zugang zu Serviceangeboten sowie Beratung aus einer Hand erleichtert. Ältere Menschen sollen gestärkt, ihre Selbstbestimmtheit soll bewahrt und gefördert werden. Wegen der Kombination von Pflegestützpunkten und Seniorenservicebüros ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege für alle Beratungsangebote, die hier zusammengeführt werden.
„Ältere Menschen sind mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem umfangreichen Wissen mehr denn je wichtige Eckpfeiler unserer Gesellschaft", so Cornelia Rundt. „In den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen erhalten sie deshalb auch Informationen, wie sie sich aktiv bürgerschaftlich engagieren können. Ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können - ein gutes und neutrales Beratungsangebot trägt dazu bei."
So viel Förderung gibt es pro „Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen": Jeder SPN kann mit bis zu 40.000 Euro jährlich vom Land gefördert werden, zusätzlich können pro SPN bis zu 6.000 Euro an die Freiwilligenakademie Niedersachsen für die Organisation des DUO-Programms vor Ort gezahlt werden. Die Pflegekassen verteilen nach der Rahmenvereinbarung für die Pflegestützpunkte jährlich maximal 2,124 Millionen Euro an die kommunalen Träger in Niedersachsen, mindestens 30.000 bis maximal 50.000 Euro. Dazu kommen kommunale Beiträge in unterschiedlicher Höhe.
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Dienstag, 14. Juli 2015
Niedersächsischer Landtag
Diskutiert über zerstreutes Wohnen
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
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Mittwoch, 4. März 2015
Neue Sichtbremse für Strände
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Olaf Lies liest Sichtbremsen-Touristen jeden Wunsch von den Augen ab. |
Ist noch breiter
Berlin. Wenn der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies da rein kommt, dann schafft das auch jede und jeder über 70. Vorgestellt worden ist diese kletterfreie Sitzgelegenheit auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin. Entwickelt wurde sie von Studentinnen und Studenten aus Niedersachsen.
An der Nord- und Ostsee wird diese Sitzgelegenheit auch Strandkorb genannt. Bevorzugt wird sie von Einheimischen und von Touristen, die am Strand nicht mehr hoch kämen, wenn sie sich erst einmal niedergelassen hätten. Deshalb schieben sie solche Sichtbremsen den anderen vor die plätschernden Wellen. Hinter Strandkörben liegen, bedeutet also: Vom Meer nichts gesehen haben.
Der neue Strandkorb ist auch noch breiter als die bisherigen, und zwar laut Olaf Lies sogar deutlich, er bietet Platz für Rollstuhl und Kinderwagen. Die Sitzbank ist höher, die Fußstützen können nach unten und nach oben bewegt werden. So bekommen auch alle über 70 Bewegung an der frischen Luft.
Der niedersächsische Wirtschaftsminister will sich diesen Strandkorb ins Ministerium stellen. Dann sieht man ihn dort noch seltener als sonst schon. Außerdem soll dieser Korb, wenn er denn erst in Massen hergestellt wird, Massen von Touristen anlocken. Das könnte stimmen. Für alle Orte in den Bergen. Denn wenn man das Meer am Strand vor lauter Körben nicht mehr sieht, kann man gleich in den Harz oder in die Alpen fahren...
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Dienstag, 1. Juli 2014
Heimgesetz
WG-Gründungen sollen erleichtert werden
Hannover. Pflegebedürftige Menschen sollen in Niedersachsen künftig bei der Wahl einer für sie geeigneten Wohnform wesentlich mehr Wahlmöglichkeiten haben. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine entsprechende Änderung des Heimgesetzes beschlossen. Ein wesentliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, die noch bestehenden Barrieren für die Gründung von Wohngemeinschaften zu beseitigen, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihren Schutz weiterhin gesetzlich abzusichern.
Sozialministerin Cornelia Rundt verwies bei der Vorstellung des neuen Gesetzes auf den starken Anstieg der Zahl älterer Menschen. Dabei gebe es immer mehr Menschen mit dem Wunsch, sich auch im Alter für individuelle Lebens- und Wohnmodelle zu entscheiden, sagte die Ministerin. Das neue Heimgesetz werde die Bildung innovativer, selbstbestimmter Wohnformen absichern oder aber ermöglichen. Somit würden wesentlich mehr Menschen in einer häuslichen oder dieser vergleichbaren Pflegeumgebung leben können.
In Niedersachsen gibt es aktuell 1.416 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 102.041 Plätzen. In diesen Heimen gilt das im Juli 2011 in Kraft getretene Heimgesetz. Dieses stellt zum einen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicher. Zum anderen sollte es Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen unterstützen und erleichtern. Heute sei allerdings festzustellen, dass dieses Ziel mit der damaligen Heimrechtsreform nicht erreicht worden sei, erläuterte Cornelia Rundt den Handlungsbedarf. Die Unklarheiten bezüglich der Gültigkeit des Heimgesetzes hätten die Entstehung neuer Wohnformen behindert.
Künftig werde nun gezielt zwischen mehreren Grundformen des Wohnens differenziert:
- Ambulante Angebote des sogenannten „Service Wohnens" sowie von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst und eigenverantwortlich organisierte Wohnformen fallen nicht unter das Niedersächsische Heimgesetz.
- In selbstbestimmten ambulanten Wohnformen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner spätestens nach zwei Jahren den ambulanten Dienst und bei Pflegeleistungen den Leistungsumfang frei wählen können, wird das Niedersächsische Heimgesetz ebenfalls nicht gelten. Dort bestehen jedoch Anzeigepflichten der betreuenden ambulanten Dienstleister und Beratungsansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Bei nicht selbstbestimmten ambulanten Wohnformen wird der volle Schutzzweck des Gesetzes greifen, die Anwendung der Rechtsverordnungen wird jedoch auf den unerlässlich notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung beschränkt.
- In stationären Heimen wird wie bisher der volle Schutz des Gesetzes nebst Rechtsverordnungen gelten.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gab das Kabinett die Novelle zur Verbandsanhörung frei. Über den möglichen künftigen Namen des Gesetzes, wird noch beraten. Der Gesetzentwurf steht online unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html
Hannover. Pflegebedürftige Menschen sollen in Niedersachsen künftig bei der Wahl einer für sie geeigneten Wohnform wesentlich mehr Wahlmöglichkeiten haben. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine entsprechende Änderung des Heimgesetzes beschlossen. Ein wesentliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, die noch bestehenden Barrieren für die Gründung von Wohngemeinschaften zu beseitigen, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihren Schutz weiterhin gesetzlich abzusichern.
Sozialministerin Cornelia Rundt verwies bei der Vorstellung des neuen Gesetzes auf den starken Anstieg der Zahl älterer Menschen. Dabei gebe es immer mehr Menschen mit dem Wunsch, sich auch im Alter für individuelle Lebens- und Wohnmodelle zu entscheiden, sagte die Ministerin. Das neue Heimgesetz werde die Bildung innovativer, selbstbestimmter Wohnformen absichern oder aber ermöglichen. Somit würden wesentlich mehr Menschen in einer häuslichen oder dieser vergleichbaren Pflegeumgebung leben können.
In Niedersachsen gibt es aktuell 1.416 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 102.041 Plätzen. In diesen Heimen gilt das im Juli 2011 in Kraft getretene Heimgesetz. Dieses stellt zum einen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicher. Zum anderen sollte es Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen unterstützen und erleichtern. Heute sei allerdings festzustellen, dass dieses Ziel mit der damaligen Heimrechtsreform nicht erreicht worden sei, erläuterte Cornelia Rundt den Handlungsbedarf. Die Unklarheiten bezüglich der Gültigkeit des Heimgesetzes hätten die Entstehung neuer Wohnformen behindert.
Künftig werde nun gezielt zwischen mehreren Grundformen des Wohnens differenziert:
- Ambulante Angebote des sogenannten „Service Wohnens" sowie von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst und eigenverantwortlich organisierte Wohnformen fallen nicht unter das Niedersächsische Heimgesetz.
- In selbstbestimmten ambulanten Wohnformen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner spätestens nach zwei Jahren den ambulanten Dienst und bei Pflegeleistungen den Leistungsumfang frei wählen können, wird das Niedersächsische Heimgesetz ebenfalls nicht gelten. Dort bestehen jedoch Anzeigepflichten der betreuenden ambulanten Dienstleister und Beratungsansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Bei nicht selbstbestimmten ambulanten Wohnformen wird der volle Schutzzweck des Gesetzes greifen, die Anwendung der Rechtsverordnungen wird jedoch auf den unerlässlich notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung beschränkt.
- In stationären Heimen wird wie bisher der volle Schutz des Gesetzes nebst Rechtsverordnungen gelten.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gab das Kabinett die Novelle zur Verbandsanhörung frei. Über den möglichen künftigen Namen des Gesetzes, wird noch beraten. Der Gesetzentwurf steht online unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html
Dienstag, 17. Juni 2014
Altenpflegeausbildung
Kein Schulgeld mehr
Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Verbänden gefunden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeldfreiheit sei eine wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.
In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3000 Fachkräfte.
In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Schulgeldpflicht ist für junge Menschen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein Hemmschuh.
Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schulen mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu erhöhen.
Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Verbänden gefunden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeldfreiheit sei eine wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.
In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3000 Fachkräfte.
In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Schulgeldpflicht ist für junge Menschen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein Hemmschuh.
Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schulen mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu erhöhen.
Mittwoch, 10. April 2013
Gemeinsam
Zerstreut wohnen
Hannover. Die Konzertierte Aktion "Bauen und Wohnen" hat heute auf Anregung von Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Herbst Vorschläge machen wird, wie das neue Wohnraumförderprogramm gestaltet werden soll.
„Wir wollen auf dem bisherigen Programm aufbauen und die Ideen der Koalitionsvereinbarungen einarbeiten", sagt Cornelia Rundt. „Dazu müssen wir unter anderem die Förderung auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die aus der Obdachlosigkeit kommen, ausrichten. Investiert werden soll in altersgerechte, barrierefreie und energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes." Die finanzielle Förderung des Neubaus von Eigenheimen solle zugunsten der Bestandsmodernisierung zurückgefahren werden. „Dagegen brauchen wir preisgünstige Mietwohnungen - und zwar dort, wo die Wohnungsnachfrage besonders hoch ist", betont Rundt.
Daneben soll genossenschaftliches Wohnen nach Möglichkeit ebenso unterstützt werden wie neue gemeinschaftliche Wohnformen für ältere Menschen. Ziel ist es, auch Menschen mit Behinderung, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. „Für dieses inklusive „Wohnen im Quartier" müssen wir neue Wege gehen", so Rundt. „Wir müssen das Thema Wohnungsbauförderung enger mit den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung verzahnen."
Die Mitglieder der Konzertierten Aktion, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen, diskutierten die Vorschläge. Neben dem Sozialministerium sind auch die NBank, die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer sowie die Verbände der Bauwirtschaft in der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen vertreten.
Hannover. Die Konzertierte Aktion "Bauen und Wohnen" hat heute auf Anregung von Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Herbst Vorschläge machen wird, wie das neue Wohnraumförderprogramm gestaltet werden soll.
„Wir wollen auf dem bisherigen Programm aufbauen und die Ideen der Koalitionsvereinbarungen einarbeiten", sagt Cornelia Rundt. „Dazu müssen wir unter anderem die Förderung auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die aus der Obdachlosigkeit kommen, ausrichten. Investiert werden soll in altersgerechte, barrierefreie und energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes." Die finanzielle Förderung des Neubaus von Eigenheimen solle zugunsten der Bestandsmodernisierung zurückgefahren werden. „Dagegen brauchen wir preisgünstige Mietwohnungen - und zwar dort, wo die Wohnungsnachfrage besonders hoch ist", betont Rundt.
Daneben soll genossenschaftliches Wohnen nach Möglichkeit ebenso unterstützt werden wie neue gemeinschaftliche Wohnformen für ältere Menschen. Ziel ist es, auch Menschen mit Behinderung, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. „Für dieses inklusive „Wohnen im Quartier" müssen wir neue Wege gehen", so Rundt. „Wir müssen das Thema Wohnungsbauförderung enger mit den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung verzahnen."
Die Mitglieder der Konzertierten Aktion, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen, diskutierten die Vorschläge. Neben dem Sozialministerium sind auch die NBank, die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer sowie die Verbände der Bauwirtschaft in der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen vertreten.
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Dienstag, 14. August 2012
Betreutes Wohnen
Altenpflegeschüler müssen kein Schulgeld mehr zahlen
Hannover/Langenhagen. Die Niedersächsische Landesregierung wird die Schulgeldförderung für Schüler an privaten Altenpflegeschulen rückwirkend zum 1. August 2012 auf bis zu 200 Euro monatlich erhöhen. Damit sind alle Altenpflegeschüler in Niedersachsen vom Schulgeld befreit. Das teilten der Ministerpräsident David McAllister und die Sozialministerin heute beim Besuch des Seniorenheims Bachstraße in Langenhagen mit.
Ministerpräsident David McAllister erklärte: „Wir stellen jetzt alle Altenpflegeschüler faktisch schulgeldfrei. Das macht die Ausbildung noch attraktiver und wir unterstützen damit den positiven Trend in Niedersachsen, mehr Auszubildende in der Altenpflege zu haben."
Die Niedersächsische Landesregierung gibt bereits seit dem 1. August 2009 Altenpflegeschülern an privaten Altenpflegeschulen einen Zuschuss zum Schulgeld. Zu Beginn lag dieser bei monatlich 50 Euro, wurde ab dem 1. Februar 2011 auf bis zu 100 Euro und ab dem 1. Februar 2012 auf bis zu 160 Euro monatlich erhöht.
Der Ministerpräsident wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die neuerliche Erhöhung der Schulgeldförderung auf jetzt 200 Euro bundesweit einmalig sei. Allein in den vergangenen drei Jahren sei die Zahl der Auszubildenden in Niedersachsen von 4.600 auf mehr als 6.200 in 2011 gestiegen - ein absoluter Spitzenwert.
Für die Schulgeldförderung werde damit im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 4,3 Millionen Euro aus Mitteln des Sozialministeriums bereitgestellt.
„Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den kommenden Jahren weiter steigen", sagte Sozialministerin Aygül Özkan. „Gleichzeitig nimmt die Zahl der Menschen im Berufsalter ab. Deswegen spielt die Gewinnung von Nachwuchs in der Pflege eine zentrale Rolle. Wir handeln jetzt, um die Pflege auch in Zukunft zu sichern."
Donnerstag, 19. Juli 2012
Aygül Özkan für zerstreutes Wohnen
Mit Projekten Senioren den Weg weisen
Hannover. Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr selbst einkaufen gehen kann? Wie erreiche ich die nächste Arztpraxis? Diese und ähnliche Frage stellen sich viele ältere Menschen, die im Alltag zunehmend Unterstützung brauchen.
„Wir suchen wegweisende Projekte, die es älteren Menschen ermöglichen, eigenverantwortlich und selbstbestimmt im gewohnten Wohnumfeld zu leben. Mit dem Wettbewerb wollen wir diejenigen belohnen, die praxisnahe Lösungen vor Ort entwickeln und umsetzen", sagte Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan.
Wichtig sei es, so die Ministerin, dass alle verantwortlichen Partner - beispielsweise die Kommune, lokale Wohnungsbauunternehmen, Pflegedienste oder Ehrenamtliche - dabei zusammenarbeiten. „Das schafft Vertrauen und gibt den Initiativen die nötige Verankerung im Quartier", betonte Özkan. Darüber hinaus sollen die Vielfalt der Projekte, die unterschiedlichen Ideen und individuellen Erfahrungen anderen als Vorbild dienen und dazu anregen, im eigenen Quartier tätig zu werden.
Bewerben können sich die Initiatoren eines Projektes an einem Standort in Niedersachsen. Dabei kann es sich beispielsweise um Kommunen, Stadt- oder Landkreise, Wohnungsbauunternehmen, Vermieterverbünde, Pflegekassen, professionelle Anbieter sozialer Leistungen oder private Initiativen handeln. Berücksichtigt werden können sowohl bereits realisierte als auch noch in Planung befindliche Projekte.
Eine Jury unter Leitung von Alexander Künzel, Sprecher des Netzwerks Soziales neu gestalten (SONG), übernimmt die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner. Ausgelobt wird eine Förderung in Höhe von bis zu 30.000 Euro für jedes ausgezeichnete Projekt. Diese Projekte können den Zusatz „Pflege im Quartier - Als Erfolgsmodell vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration prämiert und gefördert" führen.
Teilnahmeschluss ist am 15. Oktober 2012.
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