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Mittwoch, 24. April 2024

Aus dem Netz gefischt







Gefunden auf loewenmagazin.de


Unterbesetzte Stationen. Überforderte Pflegerinnen und Pfleger. Eine Nachtschwester auf 80 Betreute und horrende Mieten für winzige Zimmer.
Auf der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim für meine Mutter habe ich all das erlebt und bin zu folgendem Schluss gekommen: Die deutsche Altenpflege bedarf einer grundlegenden Änderung!

Ich heiße Elisabeth Frank-Schneider. Die Krankheit meiner Mutter lässt einen Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung nicht länger zu. Die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim zeigte mir, dass die schönen Sprüche der Heimprospekte oft illusorisch sind. Da werden Patienten standardisiert abgefertigt, weil die Zeit für persönliche Zuwendung fehlt, und besonders betreuungsbedürftige Patienten werden abgelehnt.

Ich kann nicht verstehen, dass Alten- und Pflegeheime im Portfolio von Investoren für hohe Rendite sorgen und „kostenoptimiert“ werden, um unter dem Vorwand „guter Pflege“ satte Gewinne zu liefern. Diese Gewinne werden finanziert durch die Lebensleistung der alten Menschen.

Eine solche Umverteilung von unten nach oben zu Lasten der Alten und Kranken macht mich einfach nur wütend!

Darum fordere ich Gesundheitsminister Jens Spahn, sowie die Bundesregierung dazu auf, sich für eine Deutschland weite Verstaatlichung aller Alten-und Pflegeheime einzusetzen. Oberstes Ziel muss dabei sein, die Kommunen und Kreise mit den vor Ort benötigten Pflegeplätzen auszustatten, statt Investoren möglichst kostengünstige und gewinnbringende Großeinrichtungen bauen zu lassen.

Das Argument, Konkurrenz erhöhe die Standards, kann mich hier nicht überzeugen. Denn die hohe Nachfrage führt lediglich dazu, dass selbst Anbieter mit grottenschlechter Qualität nicht nur auf dem Markt bestehen, sondern auch viel zu hohe Preise fordern können!

Eine gute, menschliche und würdige Pflege im Alter ist ein elementares Bedürfnis, das - wie Erziehung und Schulbildung - als hoheitliche Aufgabe des Staates gesehen werden muss und nicht zum Spielball von Investoren werden darf.

Durch den Wegfall des Profit-Zwangs wäre eine zielgerichtete finanzielle und personelle Ausstattung der Heime möglich. Einheitliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards und deren regelmäßige Kontrolle wären bei einem staatlichen Regime viel leichter durchzusetzen. All dies, weil nicht die Rendite, sondern das Wohl der betreuten Menschen an erster Stelle stünde.

Bitte unterschreibt und teilt diese Petition, damit die zunehmende Zahl unserer pflegebedürftigen Eltern, Großeltern, Freunde, Lebenspartner auch in Zukunft Chancen auf ein Altern in Würde hat.

Vielen Dank,
Elisabeth Frank-Schneider



Unterschreiben Sie diese Petition mit einem Klick


Großeinsatz in Pflegeheim

In dem Pflegeheim Segeberger Forst in Bark im Kreis Segeberg hat es Mittwochnacht um 2 Uhr einen größeren Einsatz gegeben. Eine Pflegekraft musste in der Nachtschicht wegen eines Notfalls in eine Klinik gebracht werden.

Da die Heimleitung nicht erreicht werden konnte und so spontan kein weiterer Ersatz gefunden wurde, mussten die 45 Bewohnerinnen und Bewohner über Nacht vom Rettungsdienst und vom Katastrophenschutz des Deutschen Roten Kreuz (DRK) betreut w
erden, sagte Christian Mandel, Sprecher der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKISH).

NDR, 24. April 2024

P. S. In Hannover haben gestern Pflegekräfte für eine bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen demonstriert.

Dienstag, 24. September 2019

Pflegeheime immer teurer

Darf durchaus gelegentlich
verlegt werden.  Foto: real.de
Für zerstreut Wohnende nicht von Interesse

Pflegebedürftige müssen für einen Heimplatz immer mehr aus eigener Tasche dazu zahlen. Seit Oktober 2018 sei die Eigenbeteiligung im Bundesdurchschnitt um mehr als 110 Euro auf nunmehr fast 1930 Euro im Monat gestiegen, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine aktuelle Auswertung der »Pflegedatenbank« des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Anstieg betrage mehr als sechs Prozent.

Neues Deutschland, 24. September 2019

Das muss zerstreut Wohnende nicht interessieren. Wie sie leben und sparen, gehört zum ganz neuen Deutschland. Steigende Löhne für Pflegekräfte gibt es nicht, denn die inzwischen zerstreut wohnende Ehefrau hat schon immer alles umsonst gemacht.

Mag ja sein, dass sie die Geldbörse des zerstreut wohnenden Haushalts gelegentlich derart verlegt, dass sie unauffindbar bleibt, aber 1930 Euro sind noch nie drin gewesen. Man spart also trotzdem. 

Auch mein Ratgeber "Zerstreut wohnen" kostet keine 1930 Euro. Trotzdem erfahren Sie aus ihm viel Neues aus Deutschland. 

Donnerstag, 23. Mai 2019

Pfegeheimen vertrauen wenige

Josef Rüddel aus Windhagen.
Zerstreutes Wohnen viel beliebter

11. Juni 2018. Die Pflege ist natürlich auch ein beliebtes Umfragethema. Fast jeden Monat gibt es eine neue Umfrage. Das Ergebnis ist immer das gleiche: Vier Fünftel misstrauen Pflegeheimen. Die anderen sind schon drin. 

Zerstreutem Wohnen misstraut niemand. Umfragen gibt es auch nicht. Medienberichten zufolge bereitet sich auch die Bundeskanzlerin schon darauf vor. Angela Merkel ist schließlich auch schon über 60 und wird bald ihre Wohnung ohne Begleiter selbst finden müssen. Das wird eine Umstellung. Nachbarn der Bundeskanzlerin sollten sich schon einmal auf überraschende Besuche vorbereiten. "Wir schaffen das", sollten diese Nachbarn Merkel zurufen.

Zur Beliebtheit des zerstreuten Wohnens tragen auch Bürgermeister bei, die über 70 sind. Der älteste Bürgermeister ist 95. Josef Rüddel regiert seit 52 Jahren Windhagen im Kreis Neuwied. 2019 will er wieder antreten und über 60 Prozent der Stimmen holen. Wenn Josef Rüddel ein 80-jähriges Geburtskind fragt, wie der Jubilar so alt geworden ist, beantwortet dieser Bürgermeister diese Frage gleich mit.

Keine Frage ist auch: Meine Broschüre  "Zerstreutes Wohnen-Ratgeber für alle ab 70" hat entscheidenden Anteil an der Beliebtheit dieser Wohnform, denn: Wer diesen Ratgeber liest, bleibt in Form. 

Also: Klicken Sie hier

Josef Rüddel geht in den Ruhestand

23. Mai 2019. Wildhagen wird sich ab nächster Woche an einen neuen Bürgermeister gewöhnen müssen. Josef Rüddel verabschiedet sich in den Ruhestand. Für seine Nachfolge kandidiert ein 47-Jähriger. Irgendwann ist eben auch mal die Jugend dran. 

Donnerstag, 1. Februar 2018

Pflege-Qualitätsbericht

Pflegedienste, bei denen man genau hinschauen muss

Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Das ist das Ergebnis des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Mängel in der Heimversorgung gibt es bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht.
Grundlage des Berichts sind Daten aus über 26.000 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2016 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) stattgefunden haben. Die MDK-Prüferinnen und Prüfer untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 175.000 pflegebedürftigen Menschen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland. „Auch wenn noch Einiges zu tun ist, entwickelt sich die Pflegequalität doch insgesamt in die richtige Richtung. Zwei zentrale Baustellen haben wir jedoch noch darüber hinaus: Die Bedingungen für die Pflegekräfte müssen besser werden, damit sich mehr Menschen auch dauerhaft für diesen Beruf entscheiden. Denn neben allen Qualitätskriterien sind die Menschen der Schlüssel für gute Pflege. Ein zweites wichtiges Anliegen ist die Stärkung der Transparenz über die Pflegequalität. Derzeit arbeitet die Wissenschaft an einem neuen System und wir erwarten, dass wir Ende dieses Jahres mit der Umsetzung beginnen können. Schlechte Qualität soll sich, anders, als es bei den Pflegenoten möglich war, nicht mehr verstecken können“, sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
„Die Berichtsergebnisse zur Versorgungsqualität zeigen, dass weitere Verbesserungen notwendig sind. Zum Beispiel bei der Schmerzerfassung - wenn diese nicht systematisch erfolgt, dann können Medikamentengaben nicht angepasst werden. Oder Beispiel Wundversorgung – bei jedem vierten Pflegebedürftigen ist sie nicht nach dem aktuellen Wissensstand erfolgt“, erläutert Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Es besteht sowohl bei der Personalausstattung als auch bei der Umsetzung des fachlich Gebotenen Handlungsbedarf. „Der Bericht belegt aber dennoch, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen entsprechend der Anforderungen an eine gute Pflege versorgt wird.“ Um die Pflegequalität weiter zu sichern und auszubauen sind nach wie vor externe Qualitätsprüfungen mit professioneller Beratung unverzichtbar.
Jürgen Brüggemann, Teamleiter Pflege beim MDS, der den 5. MDS-Pflege-Qualitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, stellte erste Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege vor, die seit Oktober 2016 Bestandteil der MDK-Prüfungen sind. Dabei prüfen die MDK, ob Leistungen, die Pflegedienste den Pflegekassen in Rechnung stellten, auch wie vereinbart bei den Pflegebedürftigen angekommen sind. Geprüft wurden Abrechnungen von Leistungen für rund 6.000 Pflegebedürftige. „Bei gut einem Drittel (35,2%) der Pflegedienste stellten die Prüfer mindestens eine Auffälligkeit in den Abrechnungen fest, bei fast sieben Prozent der Pflegedienste haben die Prüfer gehäuft (6 und mehr) Auffälligkeiten in der Abrechnung erkannt“, erläutert Brüggemann. Die Bandbreite reicht dabei von Unstimmigkeiten zwischen der Pflegedokumentation und Auskünften der Pflegebedürftigen bis hin zu Leistungen, die in Rechnung gestellt, aber nicht oder unvollständig erbracht worden sind. Gibt es Hinweise auf solche Auffälligkeiten, so informiert der MDK die Pflegekassen, die dann Maßnahmen bis hin zu Rückerstattungen und Vertragskündigungen ergreifen können. 64,8 Prozent der geprüften Pflegedienste wiesen keine Auffälligkeiten auf.
Zusammenfassend stellt Brüggemann fest: „Die meisten Pflegedienste arbeiten gut und zuverlässig und rechnen ordentlich ab. Ein Teil der Dienste zeigt aber gehäuft Auffälligkeiten bei der Abrechnung. Bei diesen Diensten muss genauer nachgeschaut werden.“

Donnerstag, 30. März 2017

Regionaltagung

Genug Fachkräfte für die Pflege

Obwohl niemand mehr braucht als meinen Ratgeber "Zerstreutes Wohnen" gebe ich kund und zu wissen, dass es heute diese Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums gegeben hat:

Die Pflege steht in einem Flächenland wie Niedersachsen mit seinen unterschiedlichen regionalen Besonderheiten vor besonderen Herausforderungen. Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte sind in personalintensiven Unternehmen der wesentliche Erfolgsfaktor für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Für den Pflegebereich gilt das in besonderem Maße. Denn eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung ist ohne fachlich und menschlich kompetente Pflegefachkräfte nicht möglich.

Zugleich wird die Gesellschaft immer älter und immer mehr ältere Menschen werden auf eine professionelle Pflege angewiesen sein. Dennoch gibt es in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Nachwuchssorgen, Fachkräfte fehlen. „Dem steuert die Landesregierung mit entschiedenen Schritten und viel Geld entgegen", sagte Niedersachsens Sozialstaatssekretär Jörg Röhmann anlässlich der Regionaltagung ‚Fachkräftesicherung in der Pflege' in Lüneburg, die gemeinsam mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg durchgeführt wurde. Ziel der Tagung ist es, für das Thema zu sensibilisieren, Praxisbeispiele aufzuzeigen sowie die Vernetzung und Kooperation vor Ort zu fördern. Dort, wo das Land unterstützen kann, wurden bereits wichtige Weichen gestellt, unterstreicht der Staatssekretär: „Wir haben beispielsweise gesetzlich abgesichert, dass Azubis in der Altenpflege vom Schulgeld befreit sind. Das Land setzt hierfür Fördergelder in Höhe von aktuell 7,75 Mio. Euro ein. Wir unterstützen außerdem die Arbeits- und Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege auf dem Land mit jährlich 6,3 Millionen Euro."

Die Pflege braucht professionelle Fachkräfte - und die müssen langfristig im Beruf gehalten werden. „Hier sind die Selbstverwaltung und die Tarifvertragspartner gefragt. Die Fachkräftesicherung in der Pflege gelingt nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen", betonte Röhmann. Deshalb begrüße er die ‚Gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte', die die AOK Niedersachsen, die vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen am 17.12.2015 unterzeichnet haben. Darin haben sich die beiden größten Kassenverbände in Niedersachsen verpflichtet, die tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen. Eine solche Vereinbarung haben auch die Kommunalen Spitzenverbände und das Land Niedersachsen unterzeichnet. „Davon verspreche ich mir entsprechende Impulse, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten", so Röhmann.

„Von den 1,7 Mio. Menschen, die in der Region Lüneburg leben, sind rund 68.000 Menschen derzeit pflegebedürftig. Tendenz: stark steigend. Deshalb brauchen wir gerade auch auf dem Land gute Pflege, gut qualifiziertes und gut bezahltes Pflegepersonal!", sagt die Landesbeauftragte Jutta Schiecke.

In der Region Lüneburg gibt es 417 Pflegeheime, 251 ambulante Pflegedienste, 39 Krankenhäuser und 14 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. In den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in der Region sind ca. 25.000 Personen beschäftigt. 

Mittwoch, 8. Februar 2017

Fachkräftemangel beheben

Verordnung auf Eis gelegt

Hannover. Mit mehr Anreizen bei der Ausbildung will die niedersächsische Landesregierung den Fach­kräftemangel in der Altenpflege bekämpfen. Dazu soll unter anderem ein Ausgleichsverfah­ren zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen und Weiterbildungskosten beitragen. Alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste sollen an den Kosten der Ausbildung in der Al­tenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie selber ausbilden oder nicht. 

Da aber paral­lele Umlageverfahren auf Landes- und auf Bundesebene vermieden werden sollen, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch beschlossen, die Umsetzung der Niedersächsischen Altenpflegeausgleichsverordnung zu­nächst um ein Jahr zu verschie­ben. Dazu sollen nun die die betroffenen Verbände angehört werden.

Die Einführung des Ausgleichsverfahrens soll den Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die heute bereits ausbilden, beseitigen und so mehr Gerechtigkeit schaffen. Trittbrettfahrer wer­den danach zur Kasse gebeten. Nach den ursprünglichen Plänen der Landesregierung sollte dieses Umlageverfahren bereits in diesem Jahr an den Start gehen. Das entsprach der Beschlusslage vom Dezember 2015. Doch im März 2016 brachte die Bundesregierung ei­nen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe (die so ge­nannte Generalistik) in den Bun­destag ein. Dessen Beratung ist allerdings zurzeit ins Sto­cken geraten. 


Sollte die Generalistik in dieser Wahlperiode des Bundestages eingeführt werden, kann die Verordnung des Landes aufgehoben werden. Sollte die Umsetzung eines Bundesumlagever­fahrens dagegen scheitern, kann das Land ab dem Jahr 2018 das eigene Umlageverfahren einführen. 

Für Sozialministerin Cornelia Rundt steht außer Frage, dass eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen ori­entierte Pflege nur durch engagierte, motivierte Mitar­beite­rinnen und Mitarbeiter sicherge­stellt werden kann. Dazu gehöre neben einer guten Be­zah­lung auch eine gute Ausbildung, so Rundt. Die Ausbildungsumlage soll Betriebe veranlassen, mehr auszubilden und damit die Mög­lichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen zukunftssicheren Beruf zu bie­ten.