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Dienstag, 16. Mai 2017

Zerstreut wohnen in Celle

Der Nachbarschaftstreff.
"Capito" in der Hattendorffstraße

Musterbeispiel für zerstreutes Wohnen: Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt ist heute mit einem Medientross durch die Hattendorffstraße in Celle geschlendert. Der Celler Bau- und Sparverein sorgt dort für tolle Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangebote, für alle Altersklassen gibt es kulturelle Angebote und Begegnungsmöglichkeiten im Nachbarschaftstreff  "Capito". Finanzielle Unterstützung kommt vom Land beispielsweise über das Programm "Wohnen und Pflege im Alter". Dieses Geld ist gut angelegt, meint die Ministerin: "Jeder Mensch, der Hilfe benötigt, hat ganz persönliche Bedürfnisse, die nicht mit einem Standardmodell für alle erfüllt werden können." 

Nach dem Rundgang hat Cornelia Rundt eine Pressemitteilung verteilt. Falls Sie die lesen möchten, hier ist sie:

Der demografische Wandel und auch geänderte Anforderungen an die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte machen es erforderlich, die ärztliche und pflegerische Versorgung des ländlichen Raums weiterzuentwickeln. Auch dort, wo die Bevölkerungszahl zurückgeht, muss es attraktive Arbeitsplätze sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Pflegekräfte geben, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, haben heute ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem die ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen zukunftsfest aufgestellt wird. Mit Ihrer Unterschrift unter das „Konzept zur Zukunft der vertragsärztlichen Versorgung 2030" haben sie ihre Entschlossenheit dokumentiert (das komplette Konzept mit der Vorstellung der Maßnahmen finden Sie im Anhang). Die Landärzteförderung, das Stipendienprogramm für Medizinstudentinnen und -studenten oder neue Möglichkeiten für die Gründung Kommunaler Versorgungszentren im ländlichen Raum sind nur einzelne der vielen aufgeführten Maßnahmen.
Unter der Überschrift „Gut versorgt in Niedersachsen" stellte Ministerin Cornelia Rundt am heutigen Montag verschiedene vorbildliche Initiativen in der Praxis vor, mit denen die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen verbessert wird und die mustergültig auch für andere Regionen sind. „Die meisten Menschen wollen weiter in ihrem bekannten Umfeld leben, auch wenn sie pflegebedürftig werden", sagte Ministerin Rundt: „Wir haben in Niedersachsen zukunftsweisende und spannende Wohn- und Versorgungsmodelle entwickelt. Das Ziel ist, diese bekannter zu machen und nach Möglichkeit auch in anderen Regionen zu initiieren, so dass alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen davon profitieren."

So werden z.B. im Landkreis Leer mobilitätseingeschränkte Menschen aus dem Umland mit „Patientenmobilen" zur Ärztin bzw. zum Arzt in der Stadt gebracht. KVN, Landkreis Leer und die Weser-Ems-Bus GmbH haben gerade erst zusammen mit Ministerin Rundt die Ausweitung des Projekts auf weitere Gemeinden bekannt gegeben.

„Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Land steht im Fokus der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, durch verschiedene Maßnahmen der KVN ist ein breiter Katalog entstanden, der die Attraktivität des Arztberufs erhöht - verschiedene Anreize sollen Ärztinnen und Ärzte dazu bewegen, sich in ländlichen Regionen niederzulassen", sagte Mark Barjenbruch, „Diese Maßnahmen hat die KVN unter dem Motto Niederlassen für die Menschen in Niedersachsen gebündelt, sie sollen die Versorgung der Menschen auf dem Land stabilisieren." Alle Partner im niedersächsischen Gesundheitswesen dürften nicht in ihren gemeinsamen Bemühen nachlassen, eine flächendeckende ärztliche Versorgung für die Menschen in Niedersachsen zu erhalten. Das gemeinsame Papier, das heute unterzeichnet worden sei, bekräftige dieses gemeinsame Bemühen.

Zu Beginn dieses „Gut-versorgt-in-Niedersachsen-Tages" hatte die Sozialministerin auf dem Platz der Weltausstellung in Hannover den Startschuss für die „RheumaBusTour" gegeben, die Stationen in ganz Niedersachsen anlaufen wird. Initiator ist das Innovationsfondsprojekt „Rheuma-VOR" der MHH, mit dem die Versorgung von Rheumapatientinnen und -patienten in Niedersachsen verbessert wird. Zum ersten Mal geht der Bus nun auf große Tour, um Interessierte und Betroffene über rheumatische Erkrankungen und ihre Therapiemöglichkeiten zu informieren. „Interessant ist, dass Menschen mit geschwollenen oder schmerzenden Gelenken, Morgensteifigkeit in den Gelenken und ähnlichen Symptomen ein Rheuma-Schnelltest angeboten wird", sagte Ministerin Rundt. Interessierte können sich mit einem Fragebogen und einem kurzen Blut-Test schnell und unkompliziert untersuchen lassen, ob bei ihnen eine entzündlich-rheumatische Erkrankung vorliegt.

Um eine hochwertige und flächendeckende Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen, hat die Landesregierung verschiedene weitere Maßnahmen ergriffen:

So werden beispielsweise in den Jahren 2016 bis 2020 insgesamt 1,3 Milliarden Euro für Investitionen in Niedersachsens Krankenhäuser bereitgestellt, mit denen eine flächendeckende Versorgung durch Kliniken sichergestellt werden kann. Das ist ein starker Anstieg gegenüber den in den vielen Jahren zuvor jährlich bereitgestellten Investitionsmitteln.
Inzwischen gibt es zudem im ganzen Land 35 „Gesundheitsregionen Niedersachsen", in denen neue Versorgungsmodelle insbesondere für den ländlichen Raum entwickelt werden. Auch hier arbeiten KVN und Sozialministerium eng zusammen.

Cornelia Rundt: „Unser Ziel ist es, die strikte Trennung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung aufzubrechen und die verschiedenen Akteure im Gesundheitssektor zur Kooperation zu animieren - so lässt sich auch in dünn besiedelten Gebieten eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie der Pflegebedürftigen langfristig sicherstellen."

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Freitag, 18. Dezember 2015

Pflegestärkungsgesetz

Cornelia Rundt: "Widerspruch zwischen Verantwortung der Länder und Handlungsmöglichkeiten"

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat heute im Bundesrat das zweite Pflegestärkungsgesetz begrüßt, weil dieses einen „weiteren Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung in der Pflege" darstelle.

„Gleichwohl darf uns diese Regelung nicht dazu verführen, das Problem der Unterbezahlung und Unterbesetzung in der Pflege als gelöst zu betrachten", sagte die Ministerin: „Auch mit dieser Regelung bleibt der Widerspruch bestehen, dass den Ländern einerseits die Verantwortung für die Versorgungsstruktur nach § 9 SGB XI in der Pflege obliegt, sie aber nicht bzw. nur am Rande Verhandlungspartner im Pflegesatzgeschehen sind. Scheitern die Selbstverwaltungsorgane und finden sie keine geeigneten Lösungen, dann droht ein ernsthafter Versorgungsengpass - gerade in der ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger im ländlichen Raum." Der Widerspruch von Verantwortung und wirklichen Handlungsmöglichkeiten der Länder in der Pflege bleibe auch nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz bestehen, es müsse weitere Reformen in der Pflege-Politik des Bundes geben.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt schon bald in Kraft. „Es handelt sich ohne Zweifel um einen Meilenstein auf dem Weg zur Zukunftssicherung der Pflege in Deutschland", sagte die Niedersächsische Sozialministerin, die sich mit der Initiative „Gute Pflege, gute Jobs" sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene für bessere Pflegebedingungen für Pflegebedürftige sowie bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte stark macht.

„Die Umsteuerung in der Pflege ist notwendig - Niedersachsen begrüßt das Zweite Pflegestärkungsgesetz." Viele wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung würden mit diesem Gesetz vorgenommen, so Cornelia Rundt: Die Abkehr vom verrichtungsorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff einerseits und die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs um kognitive und psychische Beeinträchtigungen andererseits seien überfällig gewesen. „Endlich wird auch Demenz als eine der folgenschwersten und häufigsten Alterserkrankungen angemessen als gesundheitlich bedingte Einschränkung der Selbstständigkeit anerkannt", sagte Niedersachsens Sozialministerin.

Cornelia Rundt wies außerdem auf die ebenfalls zu begrüßenden Regelungen zur rentenversicherungsrechtlichen Absicherung nicht erwerbsmäßig Pflegender sowie die nochmals verbesserte Regelung zur Erweiterung der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen im Laufe des Beratungsprozesses hin. Rundt: „Es ist bemerkenswert, dass mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Vertragsparteien verpflichtet werden, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten, bundesweiten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.

Dennoch fehle leider weiterhin ein Ansatz, Pflege mit einer bedarfsgerechten Anzahl von angemessen vergüteten Pflegenden auszustatten. „Der Blick auf die gegenwärtige Situation der personellen Ausstattung in der Pflege ist wenig ermutigend: Derzeit gefährden Pflegeunternehmen ihre Existenz, wenn sie bedarfsgerecht Fachkräfte einstellen und auch tariflich entlohnen." Cornelia Rundt wirbt in diesem Zusammenhang auch weiterhin für einen Tarifvertrag Soziales, entsprechende Verhandlungen der Tarifpartner laufen in Niedersachsen. Sie hatte gestern mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK Niedersachsen, Dr. Jürgen Peter, und Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, die folgende gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Altenpflegekräfte in Niedersachsen unterzeichnet: „Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die AOK Niedersachsen und die vdek-Landesvertretung Niedersachsen unterstützen dies durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss."