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Dienstag, 24. April 2018

Mehr tun

Gute Krankenhäuser für zerstreut Wohnende

Wer zerstreut wohnt, muss natürlich auch einigermaßen fit sein. Dafür braucht man ab und zu ein gutes Krankenhaus. Jürgen Lehnau aus Friedeburg und Wolf-Dietrich Hufenbach aus Wilhelmshaven fordern deshalb in einer Petition mehr Geld auch für das Personal. Diese Petition kann bis zum 4. Juni 2018 unterzeichnet werden. 

Der Text der Petition:

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, Sie nehmen wahr, dass die medizinische und pflegerische Gesundheitsversorgung in den Krankenhäusern unter einem enormen wirtschaftlichen Druck stehen. Vornehmlich Schwestern, Pfleger, Ärzte und Ärztinnen leisten unter schlechten strukturierten Arbeitsbedingungen und mit viel zu wenig Personal aufopfernd ihren Dienst bis zum „Ausbrennen“. 

Zunehmende Arbeitshetze und immer mehr schriftlich zu formulierende Kontrollfunktionen bei immer mehr beschleunigten Arbeitsabläufen und -methoden haben einen erheblichen Qualitätsverlust zur Folge. Letztendlich führt das zu fehlender konzentrierter Aufmerksamkeit des Personals; Faktoren, die zum Verlust des Vertrauens der Patienten in eine verantwortungsvolle Arbeit münden. Diese Bedingungen werden zum einen der Verantwortung des Personals und zum anderen der Würde des zu behandelnden Patienten nicht mehr gerecht. Immer mehr Personal „quittiert“ den Dienst und es kommt zu Personal- und Fachkräftemangel. Die Bundesländer sind für die Investitionen in die Ausstattung, also Mobiliar, Infrastruktur, Gebäude und Geräte zuständig. 

Ein Grund, warum niedersächsische Krankenhäuser mindestens zu 30 % in privater Trägerschaft sind, ist die mangelhafte finanzielle Unterstützung. Private Konzerne als Betreiber erwirtschaften im Höchstfall 15 % Rendite für ihre Aktionäre, weil sie ihre Beschäftigten meistens nicht tarifgerecht entlohnen und möglichst an Fachkräften sparen, als auch das Leistungsspektrum der Versorgung auf ertragreiche, sprich reine Wirtschaftlichkeit, reduzieren. Das alles passiert vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages auf Grundversorgung durch den Staat (optimal wäre bedarfsorientiert sowohl in ländlicher Fläche als auch in Ballungszentren mit Qualität und Vielfalt)! Inzwischen hat sich ein ehemals durch das Grundgesetz gestützter Auftrag zur Gesundheitsfürsorge in ein krankes Zwitterwesen aus gewinnorientierter Privatwirtschaft und reststaatlicher Fürsorge entwickelt und ist dabei, sich auf Kosten von Pflegepersonal, Ärzten/innen und Patienten immer stärker zu etablieren. 

Professor Dr. Siegfried Broß führt dazu aus: „Es muss nachdenklich stimmen, dass der schrankenlose, geradezu ungezügelte Wettbewerb zunächst zu einem zentralen ‚Staatsziel‘ der Integration erhöht wurde. Ohne dass dies thematisiert oder in irgendeiner Weise deutlich wahrnehmbar gekennzeichnet worden wäre, wurde auf diese schleichende Weise eine neue Werteordnung geschaffen. Es ist nicht zu übersehen, dass die Menschen hierdurch in einem nicht geringen Maße ausgeblendet werden.“ [Quelle: Zitat: Professor Dr. Siegfried Broß, Vortrag vom 23. 9. 2017] „Krankenversicherung und Krankenfürsorge ambulant oder stationär in einem Krankenhaus stehen notwendigerweise im Sozialstaat des Grundgesetzes bei einer Zusammenschau der maßgeblichen Staatsstrukturbestimmungen wegen des unabdingbaren Schutzes eines jeden einzelnen Menschen in einem unlösbaren Zusammenhang.“ [Quelle: Zitat: Professor Dr. Siegfried Broß, Vortrag vom 23. 9. 2017] 

Damit die niedersächsischen Krankenhäuser in Zukunft einen besseren wirtschaftlichen Handlungsrahmen durch Investitionen erhalten, bitten wir den Landtag, nicht nur wesentlich größere Budgets zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Gesamtstruktur zu hinterfragen und gegebenenfalls einem grundlegendem Wandel zu unterziehen. Neben unserer Forderung an das Land muss diese Petition auch an den Bund weitergereicht werden, da die Situation das ganze Bundesgebiet und damit deren Medizinlandschaft betrifft.

Petition hier unterschreiben

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Donnerstag, 1. Februar 2018

Pflege-Qualitätsbericht

Pflegedienste, bei denen man genau hinschauen muss

Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Das ist das Ergebnis des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Mängel in der Heimversorgung gibt es bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht.
Grundlage des Berichts sind Daten aus über 26.000 Qualitätsprüfungen, die im Jahr 2016 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) stattgefunden haben. Die MDK-Prüferinnen und Prüfer untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 175.000 pflegebedürftigen Menschen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland. „Auch wenn noch Einiges zu tun ist, entwickelt sich die Pflegequalität doch insgesamt in die richtige Richtung. Zwei zentrale Baustellen haben wir jedoch noch darüber hinaus: Die Bedingungen für die Pflegekräfte müssen besser werden, damit sich mehr Menschen auch dauerhaft für diesen Beruf entscheiden. Denn neben allen Qualitätskriterien sind die Menschen der Schlüssel für gute Pflege. Ein zweites wichtiges Anliegen ist die Stärkung der Transparenz über die Pflegequalität. Derzeit arbeitet die Wissenschaft an einem neuen System und wir erwarten, dass wir Ende dieses Jahres mit der Umsetzung beginnen können. Schlechte Qualität soll sich, anders, als es bei den Pflegenoten möglich war, nicht mehr verstecken können“, sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
„Die Berichtsergebnisse zur Versorgungsqualität zeigen, dass weitere Verbesserungen notwendig sind. Zum Beispiel bei der Schmerzerfassung - wenn diese nicht systematisch erfolgt, dann können Medikamentengaben nicht angepasst werden. Oder Beispiel Wundversorgung – bei jedem vierten Pflegebedürftigen ist sie nicht nach dem aktuellen Wissensstand erfolgt“, erläutert Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Es besteht sowohl bei der Personalausstattung als auch bei der Umsetzung des fachlich Gebotenen Handlungsbedarf. „Der Bericht belegt aber dennoch, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen entsprechend der Anforderungen an eine gute Pflege versorgt wird.“ Um die Pflegequalität weiter zu sichern und auszubauen sind nach wie vor externe Qualitätsprüfungen mit professioneller Beratung unverzichtbar.
Jürgen Brüggemann, Teamleiter Pflege beim MDS, der den 5. MDS-Pflege-Qualitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, stellte erste Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege vor, die seit Oktober 2016 Bestandteil der MDK-Prüfungen sind. Dabei prüfen die MDK, ob Leistungen, die Pflegedienste den Pflegekassen in Rechnung stellten, auch wie vereinbart bei den Pflegebedürftigen angekommen sind. Geprüft wurden Abrechnungen von Leistungen für rund 6.000 Pflegebedürftige. „Bei gut einem Drittel (35,2%) der Pflegedienste stellten die Prüfer mindestens eine Auffälligkeit in den Abrechnungen fest, bei fast sieben Prozent der Pflegedienste haben die Prüfer gehäuft (6 und mehr) Auffälligkeiten in der Abrechnung erkannt“, erläutert Brüggemann. Die Bandbreite reicht dabei von Unstimmigkeiten zwischen der Pflegedokumentation und Auskünften der Pflegebedürftigen bis hin zu Leistungen, die in Rechnung gestellt, aber nicht oder unvollständig erbracht worden sind. Gibt es Hinweise auf solche Auffälligkeiten, so informiert der MDK die Pflegekassen, die dann Maßnahmen bis hin zu Rückerstattungen und Vertragskündigungen ergreifen können. 64,8 Prozent der geprüften Pflegedienste wiesen keine Auffälligkeiten auf.
Zusammenfassend stellt Brüggemann fest: „Die meisten Pflegedienste arbeiten gut und zuverlässig und rechnen ordentlich ab. Ein Teil der Dienste zeigt aber gehäuft Auffälligkeiten bei der Abrechnung. Bei diesen Diensten muss genauer nachgeschaut werden.“

Donnerstag, 30. März 2017

Regionaltagung

Genug Fachkräfte für die Pflege

Obwohl niemand mehr braucht als meinen Ratgeber "Zerstreutes Wohnen" gebe ich kund und zu wissen, dass es heute diese Pressemitteilung des niedersächsischen Sozialministeriums gegeben hat:

Die Pflege steht in einem Flächenland wie Niedersachsen mit seinen unterschiedlichen regionalen Besonderheiten vor besonderen Herausforderungen. Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte sind in personalintensiven Unternehmen der wesentliche Erfolgsfaktor für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Für den Pflegebereich gilt das in besonderem Maße. Denn eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung ist ohne fachlich und menschlich kompetente Pflegefachkräfte nicht möglich.

Zugleich wird die Gesellschaft immer älter und immer mehr ältere Menschen werden auf eine professionelle Pflege angewiesen sein. Dennoch gibt es in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Nachwuchssorgen, Fachkräfte fehlen. „Dem steuert die Landesregierung mit entschiedenen Schritten und viel Geld entgegen", sagte Niedersachsens Sozialstaatssekretär Jörg Röhmann anlässlich der Regionaltagung ‚Fachkräftesicherung in der Pflege' in Lüneburg, die gemeinsam mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg durchgeführt wurde. Ziel der Tagung ist es, für das Thema zu sensibilisieren, Praxisbeispiele aufzuzeigen sowie die Vernetzung und Kooperation vor Ort zu fördern. Dort, wo das Land unterstützen kann, wurden bereits wichtige Weichen gestellt, unterstreicht der Staatssekretär: „Wir haben beispielsweise gesetzlich abgesichert, dass Azubis in der Altenpflege vom Schulgeld befreit sind. Das Land setzt hierfür Fördergelder in Höhe von aktuell 7,75 Mio. Euro ein. Wir unterstützen außerdem die Arbeits- und Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege auf dem Land mit jährlich 6,3 Millionen Euro."

Die Pflege braucht professionelle Fachkräfte - und die müssen langfristig im Beruf gehalten werden. „Hier sind die Selbstverwaltung und die Tarifvertragspartner gefragt. Die Fachkräftesicherung in der Pflege gelingt nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen", betonte Röhmann. Deshalb begrüße er die ‚Gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte', die die AOK Niedersachsen, die vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen am 17.12.2015 unterzeichnet haben. Darin haben sich die beiden größten Kassenverbände in Niedersachsen verpflichtet, die tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen. Eine solche Vereinbarung haben auch die Kommunalen Spitzenverbände und das Land Niedersachsen unterzeichnet. „Davon verspreche ich mir entsprechende Impulse, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten", so Röhmann.

„Von den 1,7 Mio. Menschen, die in der Region Lüneburg leben, sind rund 68.000 Menschen derzeit pflegebedürftig. Tendenz: stark steigend. Deshalb brauchen wir gerade auch auf dem Land gute Pflege, gut qualifiziertes und gut bezahltes Pflegepersonal!", sagt die Landesbeauftragte Jutta Schiecke.

In der Region Lüneburg gibt es 417 Pflegeheime, 251 ambulante Pflegedienste, 39 Krankenhäuser und 14 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. In den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in der Region sind ca. 25.000 Personen beschäftigt. 

Freitag, 26. Februar 2016

Niedersachsen stimmt zu

Gute Pflege - gute Bezahlung

Hannover. Niedersachsen hat heute im Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterstützt. Mit den künftigen Regelungen sollen neben der Berufsausbildung auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert sowie eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet werden.

„Die Vorteile liegen klar auf der Hand", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar." 

Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz werde auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten. 

„Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte", so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme."

Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege - egal in welchem Bereich - brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger. 

„Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben", so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.

Donnerstag, 20. August 2015

Senioren- und Pflegestützpunkte

Viele Informationen und gute Beratung

Hannover. Die Finanzierung der Senioren- und PflegestützpunkteNiedersachsen (SPN) ist für die nächsten fünf Jahre sichergestellt. Darauf hat Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hingewiesen: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem 2014 neu aufgestellten Förderangebot der Senioren- und Pflegestützpunkte den Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen auch in Zukunft passgenaue Hilfe und Beratung anbieten können." Eine entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten.

Ziel der Landesregierung sind laut Ministerin Rundt flächendeckende Anlaufstellen mit einem breit gefächerten gemeinsamen Informations- und Beratungsangebot. Dazu gehören Möglichkeiten des ehrenamtlichen Einsatzes, Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren und die Pflege. Diese Anlaufstellen sind erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Wohnen im Alter, also um "zerstreutes Wohnen" geht, und sie bieten eine qualitativ hochwertige Pflegeberatung.

In insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten, in der Region Hannover, in der Landeshauptstadt Hannover und in der Stadt Göttingen sind diese Beratungsstellen mittlerweile erfolgreich tätig. Vorgehalten werden sie von den Kommunen bzw. von freien Trägern. Mit der Förderung werden der Zugang zu Serviceangeboten sowie Beratung aus einer Hand erleichtert. Ältere Menschen sollen gestärkt, ihre Selbstbestimmtheit soll bewahrt und gefördert werden. Wegen der Kombination von Pflegestützpunkten und Seniorenservicebüros ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege für alle Beratungsangebote, die hier zusammengeführt werden.

„Ältere Menschen sind mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem umfangreichen Wissen mehr denn je wichtige Eckpfeiler unserer Gesellschaft", so Cornelia Rundt. „In den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen erhalten sie deshalb auch Informationen, wie sie sich aktiv bürgerschaftlich engagieren können. Ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können - ein gutes und neutrales Beratungsangebot trägt dazu bei."

So viel Förderung gibt es pro „Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen": Jeder SPN kann mit bis zu 40.000 Euro jährlich vom Land gefördert werden, zusätzlich können pro SPN bis zu 6.000 Euro an die Freiwilligenakademie Niedersachsen für die Organisation des DUO-Programms vor Ort gezahlt werden. Die Pflegekassen verteilen nach der Rahmenvereinbarung für die Pflegestützpunkte jährlich maximal 2,124 Millionen Euro an die kommunalen Träger in Niedersachsen, mindestens 30.000 bis maximal 50.000 Euro. Dazu kommen kommunale Beiträge in unterschiedlicher Höhe.

Mittwoch, 3. Oktober 2012

Dann doch lieber...

...zerstreutes Wohnen

Der Bedarf ist da, doch die Arbeitsbedingungen gelten als unattraktiv: Eine Studie sagt einen enormen Mangel an Ärzten und Pflegern voraus. Besonders betroffen: Brandenburg und Rheinland-Pfalz.

Mittwoch, 20. Juni 2012

Wohnpark am Deich

Zwischen Wilhelmshaven-Voslapp und Wilhelmshaven-
Fedderwardergroden. Foto: Heinz-Peter Tjaden














Wohnpark am Deich?

Alles schön und gut. Zerstreutes Wohnen ist besser.

Stimmen zu meiner Broschüre:

"Ich habe selten so gelacht."

"Habe ich meinen Eltern geschenkt. Einige Kapitel haben die schon nachgespielt."

"Wird bei unserem Pflegedienst immer wieder gern gelesen."