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Mittwoch, 8. Februar 2017

Fachkräftemangel beheben

Verordnung auf Eis gelegt

Hannover. Mit mehr Anreizen bei der Ausbildung will die niedersächsische Landesregierung den Fach­kräftemangel in der Altenpflege bekämpfen. Dazu soll unter anderem ein Ausgleichsverfah­ren zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen und Weiterbildungskosten beitragen. Alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste sollen an den Kosten der Ausbildung in der Al­tenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie selber ausbilden oder nicht. 

Da aber paral­lele Umlageverfahren auf Landes- und auf Bundesebene vermieden werden sollen, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch beschlossen, die Umsetzung der Niedersächsischen Altenpflegeausgleichsverordnung zu­nächst um ein Jahr zu verschie­ben. Dazu sollen nun die die betroffenen Verbände angehört werden.

Die Einführung des Ausgleichsverfahrens soll den Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die heute bereits ausbilden, beseitigen und so mehr Gerechtigkeit schaffen. Trittbrettfahrer wer­den danach zur Kasse gebeten. Nach den ursprünglichen Plänen der Landesregierung sollte dieses Umlageverfahren bereits in diesem Jahr an den Start gehen. Das entsprach der Beschlusslage vom Dezember 2015. Doch im März 2016 brachte die Bundesregierung ei­nen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe (die so ge­nannte Generalistik) in den Bun­destag ein. Dessen Beratung ist allerdings zurzeit ins Sto­cken geraten. 


Sollte die Generalistik in dieser Wahlperiode des Bundestages eingeführt werden, kann die Verordnung des Landes aufgehoben werden. Sollte die Umsetzung eines Bundesumlagever­fahrens dagegen scheitern, kann das Land ab dem Jahr 2018 das eigene Umlageverfahren einführen. 

Für Sozialministerin Cornelia Rundt steht außer Frage, dass eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen ori­entierte Pflege nur durch engagierte, motivierte Mitar­beite­rinnen und Mitarbeiter sicherge­stellt werden kann. Dazu gehöre neben einer guten Be­zah­lung auch eine gute Ausbildung, so Rundt. Die Ausbildungsumlage soll Betriebe veranlassen, mehr auszubilden und damit die Mög­lichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen zukunftssicheren Beruf zu bie­ten.

Freitag, 26. Februar 2016

Niedersachsen stimmt zu

Gute Pflege - gute Bezahlung

Hannover. Niedersachsen hat heute im Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterstützt. Mit den künftigen Regelungen sollen neben der Berufsausbildung auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert sowie eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet werden.

„Die Vorteile liegen klar auf der Hand", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar." 

Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz werde auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten. 

„Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte", so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme."

Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege - egal in welchem Bereich - brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger. 

„Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben", so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.

Mittwoch, 7. Oktober 2015

Umlage beschlossen

Altenpflege: Alle sollen sich an Ausbildungskosten beteiligen

Hannover. Mit einem zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung tritt Niedersachsen dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Gesetzent­wurf für eine Umlage in der Altenpflege-Ausbildung zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Der Bedarf an Fachkräften ist groß: Ohne entsprechende Maßnahmen fehlen hier voraus­sichtlich bereits im Jahr 2020 etwa 6.500 Fachkräfte. Mit einer Umlagefinanzierung sollen künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Die Ein­führung der Umlage beseitigt den derzeitigen Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden und schafft so mehr Gerechtigkeit.

Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege sollen die ge­zahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet bekom­men. Dazu müssen die Träger der rund 3.200 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds ein­zahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist vor allem von der Höhe der eigenen Leistungen ab­hängig. Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt.

Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege könne nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Ausbildungsumlage solle ein Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit die Möglichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen schönen und zukunftssicheren Beruf nahe an den Menschen zu bieten.

Dienstag, 17. Juni 2014

Altenpflegeausbildung

Kein Schulgeld mehr

Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Ein­bringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflege­ausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Ver­bänden gefunden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeld­freiheit sei eine wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.

In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3000 Fachkräfte.

In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Schulgeldpflicht ist für junge Men­schen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein Hemmschuh.

Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schu­len mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu erhöhen.