Verordnung auf Eis gelegt
Hannover. Mit mehr Anreizen bei der Ausbildung will die niedersächsische
Landesregierung den Fachkräftemangel in der Altenpflege bekämpfen. Dazu soll
unter anderem ein Ausgleichsverfahren zur Finanzierung von
Ausbildungsvergütungen und Weiterbildungskosten beitragen. Alle
Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste sollen an den Kosten der Ausbildung
in der Altenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie selber ausbilden
oder nicht.
Da aber parallele Umlageverfahren auf Landes- und auf Bundesebene
vermieden werden sollen, hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen)
Mittwoch beschlossen, die Umsetzung der Niedersächsischen
Altenpflegeausgleichsverordnung zunächst um ein Jahr zu verschieben. Dazu
sollen nun die die betroffenen Verbände angehört werden.
Die Einführung des Ausgleichsverfahrens soll den Wettbewerbsnachteil für
Einrichtungen, die heute bereits ausbilden, beseitigen und so mehr Gerechtigkeit
schaffen. Trittbrettfahrer werden danach zur Kasse gebeten. Nach den
ursprünglichen Plänen der Landesregierung sollte dieses Umlageverfahren bereits
in diesem Jahr an den Start gehen. Das entsprach der Beschlusslage vom Dezember
2015. Doch im März 2016 brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur
Reform der Pflegeberufe (die so genannte Generalistik) in den Bundestag ein.
Dessen Beratung ist allerdings zurzeit ins Stocken geraten.
Sollte die Generalistik in dieser Wahlperiode des Bundestages eingeführt
werden, kann die Verordnung des Landes aufgehoben werden. Sollte die Umsetzung
eines Bundesumlageverfahrens dagegen scheitern, kann das Land ab dem Jahr 2018
das eigene Umlageverfahren einführen.
Für Sozialministerin Cornelia Rundt steht
außer Frage, dass eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen
orientierte Pflege nur durch engagierte, motivierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sichergestellt werden kann. Dazu gehöre neben einer guten
Bezahlung auch eine gute Ausbildung, so Rundt. Die Ausbildungsumlage soll
Betriebe veranlassen, mehr auszubilden und damit die Möglichkeit zu schaffen,
mehr Menschen die Grundlage für einen zukunftssicheren Beruf zu bieten.
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Mittwoch, 8. Februar 2017
Freitag, 26. Februar 2016
Niedersachsen stimmt zu
Gute Pflege - gute Bezahlung
Hannover. Niedersachsen hat heute im Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterstützt. Mit den künftigen Regelungen sollen neben der Berufsausbildung auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert sowie eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet werden.
„Die Vorteile liegen klar auf der Hand", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar."
Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz werde auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten.
„Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte", so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme."
Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege - egal in welchem Bereich - brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger.
„Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben", so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.
Hannover. Niedersachsen hat heute im Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe unterstützt. Mit den künftigen Regelungen sollen neben der Berufsausbildung auch akademische Ausbildungswege in der Pflege eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert sowie eine Anerkennung der Ausbildung innerhalb der EU gewährleistet werden.
„Die Vorteile liegen klar auf der Hand", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Fachübergreifend ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung akut und chronisch Kranker jeder Altersstufe und auch für die Pflege von multimorbiden, psychisch kranken oder demenzkranken Menschen besser qualifiziert sein. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Hospizen und alternativen Wohnformen flexibler einsetzbar."
Heute noch notwendige Anerkennungen und Qualifizierungen entfallen. Das Gesetz werde auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten.
Entscheidend ist nach Ansicht von Cornelia Rundt, dass der Beruf für Schulabgängerinnen und -abgänger attraktiver wird, weil die zukünftigen Absolventen die Chance haben, in den verschiedenen Bereichen zu arbeiten.
„Es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Berufes zu steigern, denn uns fehlen heute schon Fachkräfte", so Rundt. „Man braucht keine prophetische Gabe, um hier und heute zu prognostizieren, dass sich dieser Fachkräftemangel in den nächsten Jahren deutlich verschärfen wird, wenn wir jetzt nicht konsequent und entschieden gegensteuern. Dafür bedarf es einer modernen Ausbildung und bei der Berufsausübung in horizontaler und vertikaler Hinsicht durchlässiger Systeme."
Niedersachsens Sozialministerin sieht in dieser Durchlässigkeit besonders für die Altenpflege eine Chance, ihre Situation zu verbessern. Denn gute Pflege - egal in welchem Bereich - brauche auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Fachkräfte in der Altenpflege verdienen im Vergleich zu Fachkräften in der Krankenpflege im Westen rund 18,2, im Osten sogar 28,9 Prozent weniger.
„Bei generalistischer Ausbildung wird es kein Argument für unterschiedliche Bezahlung mehr geben", so Rundt. Das werde zu Anpassungen der Altenpflege auf das Niveau der Krankenpflege führen. Der Gesetzentwurf stelle damit alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftsfeste Grundlage.
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Mittwoch, 7. Oktober 2015
Umlage beschlossen
Altenpflege: Alle sollen sich an Ausbildungskosten beteiligen
Hannover. Mit einem zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung tritt Niedersachsen dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf für eine Umlage in der Altenpflege-Ausbildung zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Der Bedarf an Fachkräften ist groß: Ohne entsprechende Maßnahmen fehlen hier voraussichtlich bereits im Jahr 2020 etwa 6.500 Fachkräfte. Mit einer Umlagefinanzierung sollen künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Die Einführung der Umlage beseitigt den derzeitigen Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden und schafft so mehr Gerechtigkeit.
Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege sollen die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet bekommen. Dazu müssen die Träger der rund 3.200 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist vor allem von der Höhe der eigenen Leistungen abhängig. Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt.
Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege könne nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Ausbildungsumlage solle ein Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit die Möglichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen schönen und zukunftssicheren Beruf nahe an den Menschen zu bieten.
Hannover. Mit einem zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung tritt Niedersachsen dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf für eine Umlage in der Altenpflege-Ausbildung zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Der Bedarf an Fachkräften ist groß: Ohne entsprechende Maßnahmen fehlen hier voraussichtlich bereits im Jahr 2020 etwa 6.500 Fachkräfte. Mit einer Umlagefinanzierung sollen künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Die Einführung der Umlage beseitigt den derzeitigen Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden und schafft so mehr Gerechtigkeit.
Die ausbildenden Einrichtungen und ambulanten Dienste in der Altenpflege sollen die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet bekommen. Dazu müssen die Träger der rund 3.200 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist vor allem von der Höhe der eigenen Leistungen abhängig. Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, wird ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt.
Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege könne nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Ausbildungsumlage solle ein Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit die Möglichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen schönen und zukunftssicheren Beruf nahe an den Menschen zu bieten.
Dienstag, 17. Juni 2014
Altenpflegeausbildung
Kein Schulgeld mehr
Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Verbänden gefunden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeldfreiheit sei eine wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.
In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3000 Fachkräfte.
In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Schulgeldpflicht ist für junge Menschen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein Hemmschuh.
Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schulen mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu erhöhen.
Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Verbänden gefunden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeldfreiheit sei eine wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.
In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3000 Fachkräfte.
In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Schulgeldpflicht ist für junge Menschen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein Hemmschuh.
Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schulen mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu erhöhen.
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