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Samstag, 10. November 2018

Zoologen fragen

Das könnte Ihr Anrufer sein.
Nach der menschlichen Sexualität
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Vor 70 Jahren hat Alfred Charles Kinsey in den USA Furore gemacht. Als Zoologe untersuchte er das Sexualverhalten der menschlichen Rasse. Die wichtigsten Erkenntnisse: 50 Prozent sind männlich, der Rest ist homosexuell und macht die wichtigsten Erfahrungen auf bisexuellem Gebiet. Das reichte für zwei Bücher. Und in Deutschland? Gibt es zwar Zoologen, aber keine Bücher über Sexualität. Das soll sich nun ändern.

Befragt werden sollen alle, damit das Ergebnis repräsentativ ist. Auch zerstreut Wohnende sind also vor dieser Studie nicht sicher. Da jede Angabe vom Verfassungschutz überprüft wird, könnten Mogeleien verheerend sein. Die Wahrheit wird auch alle über 70-Jährigen frei machen.

Doch die Wahrheit kann auch manipuliert werden. Baggern Sie also ab sofort jede und jeden an. Der Hinweis, ich muss meine sexuelle Statistik verbessern, dürfte reichen, denn wer will das nicht? Wenn Sie dann zu den 50 Prozent gehören, die mit den anderen 50 Prozent ins Bett gehen, werden auch die Matratzen preiswerter.



Mittwoch, 29. August 2018

Tipp für Postboten

Sein Beruf bringt neue
Vorkommnisse mit sich.
Richtiges Verhalten bei zerstreut Wohnenden

In diesen Tagen sehen sich immer mehr Postbotinnen und Postboten (im folgenden Postboten genannt) Päckchen gegenüber, in denen der Ratgeber "Zerstreutes Wohnen" steckt. Das führt zu Vorkommnissen an Wohnungs- und Haustüren, die Postboten bisher gänzlich unbekannt gewesen sind.

Oft behaupten zerstreut wohnende Haus- und Wohnungstüröffner: "Das habe ich nicht bestellt."

Da Postboten nicht fürs Wiedermitnehmen, sondern fürs Zustellen bezahlt werden, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise: Öffnen Sie das Päckchen, nehmen Sie den Ratgeber heraus, schlagen Sie den Ratgeber auf und lesen Sie die ersten Seiten vor.

Niemand mehr wird von Ihnen Wiedermitnehmen verlangen, sondern Baldmitnocheinemratgeberwiederkommen. Weil immer öfter hier geklickt wird.

Sollten einige wenige zerstreut Bestellende gegen Sie Strafantrag wegen Verletzung des Postgeheimnisses stellen, wenden Sie sich bitte an den Autor des Ratgebers. Er kennt einen guten Anwalt.