Viele Informationen und gute Beratung
Hannover. Die Finanzierung der Senioren- und PflegestützpunkteNiedersachsen (SPN) ist
für die nächsten fünf Jahre sichergestellt. Darauf hat Niedersachsens
Sozialministerin Cornelia Rundt hingewiesen: „Ich freue mich sehr, dass wir mit
dem 2014 neu aufgestellten Förderangebot der Senioren- und Pflegestützpunkte den
Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen auch in Zukunft passgenaue Hilfe und
Beratung anbieten können." Eine entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt in
Kraft getreten.
Ziel der Landesregierung sind laut Ministerin Rundt flächendeckende
Anlaufstellen mit einem breit gefächerten gemeinsamen Informations- und
Beratungsangebot. Dazu gehören Möglichkeiten des ehrenamtlichen
Einsatzes, Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren und die Pflege. Diese Anlaufstellen sind erste Ansprechpartner,
wenn es um das Thema Wohnen im Alter, also um "zerstreutes Wohnen" geht, und sie bieten eine qualitativ
hochwertige Pflegeberatung.
In insgesamt 45 Landkreisen, kreisfreien Städten, in der Region Hannover, in
der Landeshauptstadt Hannover und in der Stadt Göttingen sind diese
Beratungsstellen mittlerweile erfolgreich tätig. Vorgehalten werden sie von den
Kommunen bzw. von freien Trägern. Mit der Förderung werden der Zugang zu
Serviceangeboten sowie Beratung aus einer Hand erleichtert. Ältere Menschen
sollen gestärkt, ihre Selbstbestimmtheit soll bewahrt und gefördert werden. Wegen der
Kombination von Pflegestützpunkten und Seniorenservicebüros ergeben
sich für Ratsuchende kurze Wege für alle Beratungsangebote, die hier
zusammengeführt werden.
„Ältere Menschen sind mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem umfangreichen
Wissen mehr denn je wichtige Eckpfeiler unserer Gesellschaft", so Cornelia
Rundt. „In den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen erhalten sie
deshalb auch Informationen, wie sie sich aktiv bürgerschaftlich engagieren
können. Ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen so lange wie möglich in
ihrer vertrauten Umgebung bleiben können - ein gutes und neutrales
Beratungsangebot trägt dazu bei."
So viel Förderung gibt es pro „Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen":
Jeder SPN kann mit bis zu 40.000 Euro jährlich vom Land gefördert werden,
zusätzlich können pro SPN bis zu 6.000 Euro an die Freiwilligenakademie
Niedersachsen für die Organisation des DUO-Programms vor Ort gezahlt werden. Die
Pflegekassen verteilen nach der Rahmenvereinbarung für die Pflegestützpunkte
jährlich maximal 2,124 Millionen Euro an die kommunalen Träger in Niedersachsen,
mindestens 30.000 bis maximal 50.000 Euro. Dazu kommen kommunale Beiträge in
unterschiedlicher Höhe.
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Donnerstag, 20. August 2015
Dienstag, 14. Juli 2015
Niedersächsischer Landtag
Diskutiert über zerstreutes Wohnen
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
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Dienstag, 1. Juli 2014
Heimgesetz
WG-Gründungen sollen erleichtert werden
Hannover. Pflegebedürftige Menschen sollen in Niedersachsen künftig bei der Wahl einer für sie geeigneten Wohnform wesentlich mehr Wahlmöglichkeiten haben. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine entsprechende Änderung des Heimgesetzes beschlossen. Ein wesentliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, die noch bestehenden Barrieren für die Gründung von Wohngemeinschaften zu beseitigen, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihren Schutz weiterhin gesetzlich abzusichern.
Sozialministerin Cornelia Rundt verwies bei der Vorstellung des neuen Gesetzes auf den starken Anstieg der Zahl älterer Menschen. Dabei gebe es immer mehr Menschen mit dem Wunsch, sich auch im Alter für individuelle Lebens- und Wohnmodelle zu entscheiden, sagte die Ministerin. Das neue Heimgesetz werde die Bildung innovativer, selbstbestimmter Wohnformen absichern oder aber ermöglichen. Somit würden wesentlich mehr Menschen in einer häuslichen oder dieser vergleichbaren Pflegeumgebung leben können.
In Niedersachsen gibt es aktuell 1.416 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 102.041 Plätzen. In diesen Heimen gilt das im Juli 2011 in Kraft getretene Heimgesetz. Dieses stellt zum einen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicher. Zum anderen sollte es Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen unterstützen und erleichtern. Heute sei allerdings festzustellen, dass dieses Ziel mit der damaligen Heimrechtsreform nicht erreicht worden sei, erläuterte Cornelia Rundt den Handlungsbedarf. Die Unklarheiten bezüglich der Gültigkeit des Heimgesetzes hätten die Entstehung neuer Wohnformen behindert.
Künftig werde nun gezielt zwischen mehreren Grundformen des Wohnens differenziert:
- Ambulante Angebote des sogenannten „Service Wohnens" sowie von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst und eigenverantwortlich organisierte Wohnformen fallen nicht unter das Niedersächsische Heimgesetz.
- In selbstbestimmten ambulanten Wohnformen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner spätestens nach zwei Jahren den ambulanten Dienst und bei Pflegeleistungen den Leistungsumfang frei wählen können, wird das Niedersächsische Heimgesetz ebenfalls nicht gelten. Dort bestehen jedoch Anzeigepflichten der betreuenden ambulanten Dienstleister und Beratungsansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Bei nicht selbstbestimmten ambulanten Wohnformen wird der volle Schutzzweck des Gesetzes greifen, die Anwendung der Rechtsverordnungen wird jedoch auf den unerlässlich notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung beschränkt.
- In stationären Heimen wird wie bisher der volle Schutz des Gesetzes nebst Rechtsverordnungen gelten.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gab das Kabinett die Novelle zur Verbandsanhörung frei. Über den möglichen künftigen Namen des Gesetzes, wird noch beraten. Der Gesetzentwurf steht online unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html
Hannover. Pflegebedürftige Menschen sollen in Niedersachsen künftig bei der Wahl einer für sie geeigneten Wohnform wesentlich mehr Wahlmöglichkeiten haben. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine entsprechende Änderung des Heimgesetzes beschlossen. Ein wesentliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, die noch bestehenden Barrieren für die Gründung von Wohngemeinschaften zu beseitigen, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihren Schutz weiterhin gesetzlich abzusichern.
Sozialministerin Cornelia Rundt verwies bei der Vorstellung des neuen Gesetzes auf den starken Anstieg der Zahl älterer Menschen. Dabei gebe es immer mehr Menschen mit dem Wunsch, sich auch im Alter für individuelle Lebens- und Wohnmodelle zu entscheiden, sagte die Ministerin. Das neue Heimgesetz werde die Bildung innovativer, selbstbestimmter Wohnformen absichern oder aber ermöglichen. Somit würden wesentlich mehr Menschen in einer häuslichen oder dieser vergleichbaren Pflegeumgebung leben können.
In Niedersachsen gibt es aktuell 1.416 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 102.041 Plätzen. In diesen Heimen gilt das im Juli 2011 in Kraft getretene Heimgesetz. Dieses stellt zum einen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicher. Zum anderen sollte es Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen unterstützen und erleichtern. Heute sei allerdings festzustellen, dass dieses Ziel mit der damaligen Heimrechtsreform nicht erreicht worden sei, erläuterte Cornelia Rundt den Handlungsbedarf. Die Unklarheiten bezüglich der Gültigkeit des Heimgesetzes hätten die Entstehung neuer Wohnformen behindert.
Künftig werde nun gezielt zwischen mehreren Grundformen des Wohnens differenziert:
- Ambulante Angebote des sogenannten „Service Wohnens" sowie von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst und eigenverantwortlich organisierte Wohnformen fallen nicht unter das Niedersächsische Heimgesetz.
- In selbstbestimmten ambulanten Wohnformen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner spätestens nach zwei Jahren den ambulanten Dienst und bei Pflegeleistungen den Leistungsumfang frei wählen können, wird das Niedersächsische Heimgesetz ebenfalls nicht gelten. Dort bestehen jedoch Anzeigepflichten der betreuenden ambulanten Dienstleister und Beratungsansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner.
- Bei nicht selbstbestimmten ambulanten Wohnformen wird der volle Schutzzweck des Gesetzes greifen, die Anwendung der Rechtsverordnungen wird jedoch auf den unerlässlich notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung beschränkt.
- In stationären Heimen wird wie bisher der volle Schutz des Gesetzes nebst Rechtsverordnungen gelten.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gab das Kabinett die Novelle zur Verbandsanhörung frei. Über den möglichen künftigen Namen des Gesetzes, wird noch beraten. Der Gesetzentwurf steht online unter http://www.niedersachsen.de/politik_staat/gesetze_verordnungen/gesetze--verordnungen-20080.html
Dienstag, 17. Juni 2014
Altenpflegeausbildung
Kein Schulgeld mehr
Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Verbänden gefunden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeldfreiheit sei eine wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.
In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3000 Fachkräfte.
In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Schulgeldpflicht ist für junge Menschen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein Hemmschuh.
Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schulen mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu erhöhen.
Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflegegesetzes in den Landtag beschlossen - ein wichtiger Schritt für eine gesetzlich abgesicherte Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung. Der Gesetzentwurf habe eine sehr breite Zustimmung bei den beteiligten Verbänden gefunden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt: Die Absicherung der Schulgeldfreiheit sei eine wichtige Maßnahme, mit der dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werde.
In Niedersachsen leben heute 275000 pflegebedürftige Menschen. Im Jahr 2020 werden es laut Prognosen bereits 310000 sein und bis 2050 wird sich ihre Zahl demnach auf 480000 fast verdoppelt haben. Bereits heute fehlen in der Pflege etwa 3000 Fachkräfte.
In der Altenpflegeausbildung lernen zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen erheben ein Schulgeld. Schulgeldpflicht ist für junge Menschen bei ihrer Berufswahlentscheidung ein Hemmschuh.
Derzeit fördert das Land fördert die Altenpflegeschülerinnen und -schüler an privaten Schulen mit bis zu 200 Euro im Monat, so dass schon jetzt faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Diese Förderpraxis soll nun gesetzlich abgesichert werden, bislang handelt es sich lediglich um freiwillige Leistungen des Landes. Mit der gesetzlichen Absicherung wird das Ziel verfolgt, weiterhin die Anzahl der Pflegeschülerinnen und -schüler in Niedersachsen zu erhöhen.
Dienstag, 22. Oktober 2013
Beratung für Zerstreute
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Alter schützt vor Wohnung nicht Die meisten älteren Menschen möchten möglichst lange selbstständig und selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung wohnen. Mit zunehmendem Alter ändern sich allerdings die Ansprüche an die Wohnumgebung. Oft entsprechen Wohnungen oder Häuser nicht den Erfordernissen älterer Menschen. In solchen Fällen kommen die ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater zum Einsatz. Mit den heute in Peine ausgebildeten und ernannten Wohnberaterinnen und Wohnberatern sind inzwischen 500 von ihnen in Niedersachsen tätig. Sie zeigen beispielsweise auf, wie die Wohnungen an die veränderten Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden können. „Im Alter zu Hause zu wohnen bedeutet ein Plus an Lebensqualität", sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Die kostenlose Wohnberatung gibt Tipps, wie man trotz Einschränkungen selbstständig und selbstbestimmt zu Hause leben kann." Oft seien es ganz einfache bauliche Dinge, die den Alltag im Alter erleichtern und Barrieren aus dem Weg räumen, so Rundt. In vielen Fällen helfe es beispielsweise, Türschwellen zu beseitigen oder Badezimmer umzugestalten, um die Wohnqualität zu erhalten oder zu steigern. Manchmal reiche es auch schon, Stolperfallen wie Teppiche rutschfest zu verlegen. Geschult werden die ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und -berater vom Niedersachsenbüro "Neues Wohnen im Alter". Die Landesregierung fördert das Niedersachsenbüro mit den Trägern „Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung" und „Forum Gemeinschaftliches Wohnen" jährlich mit insgesamt 155.000 Euro. In 34 Landkreisen ist die Wohnberatung inzwischen etabliert und unterstützt Ratsuchende zum Thema Wohnungsanpassung, aber auch zu Wohnalternativen, wenn eine Anpassung nicht möglich oder sinnvoll ist. In der sechstägigen Schulung stehen bauliche Veränderungen, die Umorganisation der Wohnung, der Einsatz von Hilfsmitteln, Finanzierungsfragen und unterschiedliche Wohnformen im Alter sowie Kommunikationsgrundlagen für Beratungsgespräche auf dem Stundenplan. Servicehinweise:
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Mittwoch, 10. April 2013
Gemeinsam
Zerstreut wohnen
Hannover. Die Konzertierte Aktion "Bauen und Wohnen" hat heute auf Anregung von Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Herbst Vorschläge machen wird, wie das neue Wohnraumförderprogramm gestaltet werden soll.
„Wir wollen auf dem bisherigen Programm aufbauen und die Ideen der Koalitionsvereinbarungen einarbeiten", sagt Cornelia Rundt. „Dazu müssen wir unter anderem die Förderung auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die aus der Obdachlosigkeit kommen, ausrichten. Investiert werden soll in altersgerechte, barrierefreie und energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes." Die finanzielle Förderung des Neubaus von Eigenheimen solle zugunsten der Bestandsmodernisierung zurückgefahren werden. „Dagegen brauchen wir preisgünstige Mietwohnungen - und zwar dort, wo die Wohnungsnachfrage besonders hoch ist", betont Rundt.
Daneben soll genossenschaftliches Wohnen nach Möglichkeit ebenso unterstützt werden wie neue gemeinschaftliche Wohnformen für ältere Menschen. Ziel ist es, auch Menschen mit Behinderung, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. „Für dieses inklusive „Wohnen im Quartier" müssen wir neue Wege gehen", so Rundt. „Wir müssen das Thema Wohnungsbauförderung enger mit den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung verzahnen."
Die Mitglieder der Konzertierten Aktion, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen, diskutierten die Vorschläge. Neben dem Sozialministerium sind auch die NBank, die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer sowie die Verbände der Bauwirtschaft in der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen vertreten.
Hannover. Die Konzertierte Aktion "Bauen und Wohnen" hat heute auf Anregung von Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Herbst Vorschläge machen wird, wie das neue Wohnraumförderprogramm gestaltet werden soll.
„Wir wollen auf dem bisherigen Programm aufbauen und die Ideen der Koalitionsvereinbarungen einarbeiten", sagt Cornelia Rundt. „Dazu müssen wir unter anderem die Förderung auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die aus der Obdachlosigkeit kommen, ausrichten. Investiert werden soll in altersgerechte, barrierefreie und energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes." Die finanzielle Förderung des Neubaus von Eigenheimen solle zugunsten der Bestandsmodernisierung zurückgefahren werden. „Dagegen brauchen wir preisgünstige Mietwohnungen - und zwar dort, wo die Wohnungsnachfrage besonders hoch ist", betont Rundt.
Daneben soll genossenschaftliches Wohnen nach Möglichkeit ebenso unterstützt werden wie neue gemeinschaftliche Wohnformen für ältere Menschen. Ziel ist es, auch Menschen mit Behinderung, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. „Für dieses inklusive „Wohnen im Quartier" müssen wir neue Wege gehen", so Rundt. „Wir müssen das Thema Wohnungsbauförderung enger mit den Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung verzahnen."
Die Mitglieder der Konzertierten Aktion, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen, diskutierten die Vorschläge. Neben dem Sozialministerium sind auch die NBank, die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer sowie die Verbände der Bauwirtschaft in der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen vertreten.
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