Reform kurz vor dem Aus?
Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt,
Christian Dürr und Björn Försterling (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der
Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
So scheinen es zumindest die Altenpflege und die Kinderkrankenpflege zu
sehen, wenn man dem Titel „Altenpflege und Kinderkrankenpflege einig:
Generalistik ist der Ruin". (Pressemitteilung „Bündnis für Altenpflege" vom 09.
November 2016) folgt.
Dort wird weiter ausgeführt: „Die Befürworter schwinden, und auf allen Ebenen
gibt es breiten Widerstand. So kam eine repräsentative Umfrage einer
Pflegefachzeitschrift zu dem Ergebnis, dass 79 % der Leitungskräfte von
Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrt und 88 % der privaten Träger gegen die
Generalistik sind." (Pressemitteilung „Bündnis für Altenpflege" vom 9. November
2016).
Noch deutlicher sind die Zahlen der Kinderkrankenpflege. Einer u. a. in der
Zeitschrift des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (Heft 5/16)
vorgestellten bundesweiten Umfrage zufolge lehnen 99 % der
Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger die derzeitigen Pläne der Bundesregierung
für eine generalistische Pflegeausbildung ab.
Inzwischen scheint die Reform sogar „kurz vor dem Aus" zu stehen
(http://www.aerzteblatt.
de/nachrichten/71285).
Vorbemerkung der Landesregierung
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 106. Sitzung am 15. 9. 2016 die
Entschließung „Generalistische Pflegeausbildung jetzt einführen!" (Drs. 17/6478)
angenommen. Die Landesregierung beteiligt sich in diesem Sinn mit der
Zielsetzung der Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung aktiv am
Neuordnungsprozess.
1. Welche Berufsgruppen begrüßen die Generalistik?
Es liegen keine belastbaren berufsgruppenspezifischen Untersuchungen vor. Der
Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK), in dem alle Berufsgruppen
repräsentiert sind, und die überwiegende Mehrheit der Pflegewissenschaftler
begrüßen die Generalistik.
2. Wie groß ist die inhaltliche Überschneidung der betroffenen
Ausbildungen?
Bereits die bisherigen Ausbildungsinhalte nach dem Alten- und
Krankenpflegegesetz weisen ein hohes Maß an inhaltlichen Überschneidungen auf.
Dies wird in der Praxis dadurch unterstrichen, dass sich die spätere
Berufstätigkeit vieler Pflegenden nicht mehr auf den mit der jeweiligen
Erstausbildung verbundenen Bereich beschränkt. Mit der Generalistik soll ein
neuer Pflegeberuf implementiert werden, der die Anforderungen an den Pflegeberuf
am Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht den Institutionen ausrichtet.
Die bisherigen Ausbildungsinhalte sollen in den Neuregelungen aufgehen.
3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der bisher eingeschlagene
Weg der falsche ist, und wenn ja, welche Alternativen sieht sie?
Nein.
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Freitag, 25. November 2016
Dienstag, 14. Juli 2015
Niedersächsischer Landtag
Diskutiert über zerstreutes Wohnen
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - beschlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künftig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohnformen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechtssicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzentwurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen zu schaffen.
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