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Freitag, 25. November 2016

Generalistik

Reform kurz vor dem Aus?

Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

So scheinen es zumindest die Altenpflege und die Kinderkrankenpflege zu sehen, wenn man dem Titel „Altenpflege und Kinderkrankenpflege einig: Generalistik ist der Ruin". (Pressemitteilung „Bündnis für Altenpflege" vom 09. November 2016) folgt.

Dort wird weiter ausgeführt: „Die Befürworter schwinden, und auf allen Ebenen gibt es breiten Widerstand. So kam eine repräsentative Umfrage einer Pflegefachzeitschrift zu dem Ergebnis, dass 79 % der Leitungskräfte von Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrt und 88 % der privaten Träger gegen die Generalistik sind." (Pressemitteilung „Bündnis für Altenpflege" vom 9. November 2016).

Noch deutlicher sind die Zahlen der Kinderkrankenpflege. Einer u. a. in der Zeitschrift des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (Heft 5/16) vorgestellten bundesweiten Umfrage zufolge lehnen 99 % der Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger die derzeitigen Pläne der Bundesregierung für eine generalistische Pflegeausbildung ab.
Inzwischen scheint die Reform sogar „kurz vor dem Aus" zu stehen (http://www.aerzteblatt.
de/nachrichten/71285).



Vorbemerkung der Landesregierung

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 106. Sitzung am 15. 9. 2016 die Entschließung „Generalistische Pflegeausbildung jetzt einführen!" (Drs. 17/6478) angenommen. Die Landesregierung beteiligt sich in diesem Sinn mit der Zielsetzung der Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung aktiv am Neuordnungsprozess.

1. Welche Berufsgruppen begrüßen die Generalistik?

Es liegen keine belastbaren berufsgruppenspezifischen Untersuchungen vor. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK), in dem alle Berufsgruppen repräsentiert sind, und die überwiegende Mehrheit der Pflegewissenschaftler begrüßen die Generalistik.

2. Wie groß ist die inhaltliche Überschneidung der betroffenen Ausbildungen?

Bereits die bisherigen Ausbildungsinhalte nach dem Alten- und Krankenpflegegesetz weisen ein hohes Maß an inhaltlichen Überschneidungen auf. Dies wird in der Praxis dadurch unterstrichen, dass sich die spätere Berufstätigkeit vieler Pflegenden nicht mehr auf den mit der jeweiligen Erstausbildung verbundenen Bereich beschränkt. Mit der Generalistik soll ein neuer Pflegeberuf implementiert werden, der die Anforderungen an den Pflegeberuf am Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht den Institutionen ausrichtet. Die bisherigen Ausbildungsinhalte sollen in den Neuregelungen aufgehen.

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der bisher eingeschlagene Weg der falsche ist, und wenn ja, welche Alternativen sieht sie?


Nein.

Dienstag, 14. Juli 2015

Niedersächsischer Landtag

Diskutiert über zerstreutes Wohnen

Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das "Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen" − früher Niedersächsisches Heimgesetz - be­schlossen, der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag. Mit dem neuen Gesetz gibt es künf­tig mehr Wahlmöglichkeiten, Bürgerinnen und Bürger könnten die für sie passende Wohn- und Pflegeform frei wählen. Noch bestehende Hürden für die Gründung alternativer Wohn­formen werden abgebaut, pflegebedürftige Menschen können auch bei zunehmender Pflege­bedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und genießen dabei weiterhin den erforderlichen gesetzlichen Schutz. Die Menschen wünschten sich innovative Wohnformen, um auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in einer häuslichen oder dieser ähnelnden Umgebung leben zu können, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.

Der neue Gesetzestitel trägt der Tatsache Rechnung, dass das Pflegeangebot weit über das der klassischen "Heime" hinausreicht. In Niedersachsen gibt es aktuell 1.778 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 107.618 Plätzen. In diesen Heimen gilt das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz, das das Heimgesetz des Bundes abgelöst hat. Es sollte den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner im Heimalltag sicherstellen, Rechts­sicherheit schaffen und das Entstehen neuer alternativer Wohnformen erleichtern − diese Ziele seien allerdings leider nicht erreicht worden, so die Sozialministerin. Vielmehr sei der Ausbau von Wohngemeinschaften in Niedersachsen behindert worden. Mit dem Gesetzent­wurf schafft das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen, um wirkliche Pluralität im Be­reich der alternativen Wohnformen zu schaffen.